Bereits im vergangenen Jahr wurde im Erzbistum Köln ein Pilotprojekt durchgeführt, in dem erstmals neun Gemeindemitglieder für den Bestattungsdienst ausgebildet wurden. Nach Abschluss der Ausbildung wurden diese außerordentlichen Leiter und Leiterinnen der Begräbnisfeier im Juni 2016 von Kardinal Rainer Maria Woelki in einem gemeinsamen Gottesdienst beauftragt und ausgesandt.
Die Ausbildung ist ein anderthalbjähriger Prozess. Es wird hospitiert, Kondolenzgespräche und Beerdigungen werden begleitet, erzählt die Trauerreferentin im Erzbistum Köln, Eva-Maria Will, gegenüber domradio.de. Ansprachen zu formulieren und der richtige Umgang mit Trauernden müsse geübt werden. Mit der Urkunde in der Hand ständen die neu-ernannten Leiterinnen und Leiter von Begräbnisfeiern aber nicht alleine da, betont Will. Sie werden fortwährend begleitet durch verschiedene Veranstaltungen wie Bibelabende und den dauerhaften Austausch innerhalb der Gemeinde. Das sei auch sehr wichtig, denn die Trauerfälle nehmen die Leiter der Begräbnisfeiern zum Teil auch persönlich mit.
Pfarrer wählt in Zukunft geeignete Gemeindemitglieder aus
Das Pilotprojekt ist inzwischen ausgewertet worden. Aufgrund der guten Erfahrungen soll das Projekt nun in die Praxis der örtlichen Seelsorge des Erzbistums Köln übernommen werden. Der Pfarrer hat in Zukunft die Möglichkeit, zusätzliche Mitarbeitende für den Bestattungsdienst zu gewinnen, wenn die Zahl der Bestattungen und die pastorale Situation in seinem Seelsorgebereich und in den dazugehörigen Einrichtungen wie Altenheim oder Krankenhaus das nahelegen. Dafür kann er, wie es schon die alte Ordnung vorsah, Gemeinde- oder Pastoralreferenten beauftragen. Gleichzeitig soll er nun, und das ist neu, nach geeigneten Gemeindemitgliedern Ausschau halten, die Bestattungen übernehmen können. Nach einer geistlichen und inhaltlichen Ausbildung werden diese offiziell beauftragt und im Seelsorgebereich eingesetzt. Voraussetzungen für eine Beauftragung sind u.a. die Einbindung in das kirchliche Leben, Kenntnis der Bestattungsliturgie, Einfühlungsvermögen und kommunikative Kompetenz sowie das Mindestalter von 25 Jahren.
Auszubildende sollen möglichst früh Bestattungen begleiten
Der neue Ausbildungskurs wird im kommenden Jahr starten, nach einer Informationsveranstaltung beginnen die einzelnen Ausbildungsmodule. Die Hospitationsphase soll beim nächsten Ausbildungsjahrgang früher beginnen. So sollen die Auszubildenden möglichst früh erkennen können, ob sie für diese Arbeit auch psychisch bereit sind, so Eva-Maria Will. Ebenfalls neu sein wird, dass die Aussendung der ausgebildeten Trauer-Begleiter dieses Mal nicht zentral durch Kardinal Woelki vonstatten gehen wird, sondern vor Ort in den Gemeinden. Das soll den Gemeindemitgliedern ermöglichen die neuen Leiterinnen und Leiter der Begräbnisfeier kennenzulernen.
"Das Wichtigste ist, den Verstorbenen würdig zu bestatten"
Die Sorge, dass trauernde Angehörige bei der Begräbnisfeier eines Angehörigen unzufrieden mit einem Laien sein könnten, möchte Eva-Maria Will entkräften. Es gäbe etwas ältere Umfragen, die deutlich machen würden, trauernden Angehörigen ist das Wichtigste, dass der Angehörige "würdig bestattet wird, menschlich und zugewandt". Manch einer sei vielleicht überrascht, weil da ein Laie oder vielleicht sogar eine Frau komme, so Will. Aber das Entscheidende sei, wie gut derjenige seinen Dienst tue. Das sei für alle eine Herausforderung, aber auch eine Chance, die sie annehmen müssten, so Will. Laien sollen den Pfarrer nicht ersetzen, sie sollen sie verstärken. Laut Will ist der Bedarf enorm, sodass es wichtig sei, dass genug Menschen da sind, die diesen Dienst ausüben können. In vielen Gemeinden sei die Zahl der Beerdigungen mit einem Pfarrer aber nicht zu bewältigen, ohne dass sie dabei selbst schaden nehmen. Die Frage laute hier: "Wieviel Trauer vertrage ein Mensch"?
Viele fühlen sich für diese Aufgabe berufen
Das Interesse eine solche Ausbildung zu machen, ist übrigens groß, so Eva-Maria Will weiter. Viele Menschen würden sich selbst dafür melden, da sie sich berufen fühlten, Menschen in Trauer zu begleiten. Ihre Eignung müsse natürlich geprüft werden, betont Will.
Zum 1. August 2017 treten die zwei im Amtsblatt des Erzbistums Köln veröffentlichten Ordnungen in Kraft, die u.a. die Zuständigkeiten, Rahmenbedingungen und die Formen der Qualifizierung von Haupt- und Ehrenamtlichen für den Bestattungsdienst festlegen. Im Frühjahr 2018 wird der neue Ausbildungskurs für Gemeindemitglieder starten.