Das Landgericht Berlin sieht keinen Grund für einen Baustopp bei der Umgestaltung der Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale. Es wies am Dienstag mehrere Urheberrechtsklagen gegen das Erzbistum Berlin ab.
Sie kamen von Künstlern, die um 1960 an der Ausgestaltung der wiederaufgebauten Kathedrale beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolgern. Die Kläger wollten damit die geplante Umgestaltung des Innenraums verhindern. (Aktenzeichen 15 O 389/18)
Eigentumsrecht hat Vorrang
In dem Urteil erklärte der Richter Claas Schaber, das Eigentumsrecht des Erzbistums habe Vorrang vor dem Urheberrecht der Künstler. Beim Umbau werde die bisherige künstlerische Gestaltung des Innenraums nicht nur verändert, sondern beseitigt, so dass die Künstler keine Urheberrechte mehr geltend machen könnten. Das Gericht ließ die Möglichkeit zur Berufung zu; damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der Rechtsvertreter der Kläger, Horst Peter, erklärte, es sei noch offen, ob die Kläger in Berufung gehen. Dies entschieden sie in Abstimmung mit dem Verein "Freunde der Sankt Hedwigskathedrale", der sich ebenfalls gegen das Umbauprojekt stellt. Der Vereins-Vorsitzende und frühere Sächsische Wissenschaftsminister Hans Joachim Meyer nannte das Urteil "enttäuschend" und kündigte an, für den Verein sei "das Thema nicht erledigt". Auch vor dem Verwaltungsgericht Berlin hatten die Kläger im Januar 2019 bereits keinen Erfolg. Es wies zwei Klagen von ihnen mit der Begründung ab, sie hätten im Bereich des öffentlichen Rechts kein Klagerecht.
Bistumssprecher Stefan Förner erklärte, das Erzbistum nehme die Argumente der Kritiker "ernst". Die ausgebauten Kunstgegenstände seien "eingelagert und dokumentiert". Förner gab an, das Erzbistum erwarte in Kürze die staatliche Baugenehmigung, damit die Umgestaltung des Kathedralinneren beginnen könne. Die Kathedrale ist seit September 2018 geschlossen. Derzeit ist sie für die Arbeiten an der Kuppel teilweise außen eingerüstet.
Projekt vor über drei Jahren beschlossen
Denkmalpfleger und Kritiker im Erzbistum wenden sich vor allem dagegen, dass die zentrale Bodenöffnung mit einer Treppe zur Unterkirche beseitigt wird. Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte sie beim Wiederaufbau der Kirche nach 1945 unter Mitarbeit von Künstlern aus Ost- und Westdeutschland angelegt.
Bei der Umgestaltung wird der Altar ins Zentrum der Rundkirche gerückt, um nach Angaben des Erzbistums Berlin besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können.
Der Berliner Erzbischof Heiner Koch hatte das Projekt vor über drei Jahren beschlossen. Zuvor hatte er dazu Experten-Symposien veranstaltet und Voten aller Gremien des Erzbistums eingeholt, die dem Projekt zustimmten. Mit einem Architekten-Wettbewerb eingeleitet hatte das Vorhaben noch Kochs Amtsvorgänger, Kardinal Rainer Maria Woelki, bevor er Erzbischof von Köln wurde.