Das Kirchengericht hatte R. Ende 2018 wegen Missbrauchs an Minderjährigen in acht Fällen schuldig gesprochen und die kirchenrechtliche Höchststrafe verhängt. Das Bistum Hildesheim, dessen Klerus R. bislang angehörte, kündigte an, in Absprache mit Betroffenen 20.000 Euro für die Aufarbeitung der Geschehnisse im Canisius-Kolleg zu zahlen.
Wie das Erzbistum Berlin erklärte, dürfte die Dunkelziffer der Taten von R. "durchaus höher liegen". Die meisten habe er als Lehrer in den 1970er-Jahren am Canisius-Kolleg begangen. Laut Urteil verliert R. den Anspruch auf seine Pension, die ihm das Bistum Hildesheim bisher gezahlt hat. Allerdings müsse Bischof Heiner Wilmer dafür Sorge tragen, dass R. die "zum Leben unverzichtbare finanzielle Unterstützung" erhält. Wilmer erklärte, der Fall R. sei "ein mehr als abschreckendes Beispiel dafür, wie es im Umgang der Kirche mit sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in ihrem Verantwortungsbereich niemals hätte laufen dürfen". Es bleibe die "bittere Erkenntnis", dass die Kirche über Jahrzehnte viel zu wenig getan habe, um R. zur Verantwortung zu ziehen und um Menschen vor dessen sexuellen Übergriffen zu schützen.