Das oberste Gericht hob ein entsprechendes Verbot der malaysischen Regierung auf, "Allah" in christlichen Texten zu gebrauchen, wie der asiatische Pressedienst Ucanews (Donnerstag) berichtet.
Das Verbot widerspreche dem verfassungsmäßigen Recht auf Religionsfreiheit, betonte demnach Richter am Nor Bee Ariffin in seiner Urteilsbegründung. Die Religionsfreiheit sei "selbst in Zeiten der Bedrohung der öffentlichen Ordnung absolut geschützt".
Die Regierung unter Führung der malaiisch-islamischen Partei UMNO hatte vor mehr als 20 Jahren auf Druck islamistischer Gruppen den Christen ein "Allah"-Verbot erteilt. Die Benutzung des arabischen Wortes für Gott durch Christen könne Muslime verstören und zu Unruhen führen, hieß es damals zur Begründung.
Christin klagte gegen Verbot
Die Christin Jill Ireland hatte 2008 gegen das Verbot geklagt, nachdem der malaysische Zoll bei ihrer Rückkehr aus Indonesien acht christliche CDs mit der Aufschrift "Allah" beschlagnahmt hatte. Während des ersten Prozesses wurden 2010 elf Kirchen von islamischen Fanatikern mit Brandbomben verwüstet.
2013 verbot die 2018 abgewählte UMNO-Regierung der katholischen Wochenzeitung "The Herald" die Verwendung von "Allah" in ihrer malaiischsprachigen Ausgabe. In den folgenden Jahren verlor die Kirche eine Reihe von Klagen gegen das Verbot.
60 Prozent der 32 Millionen Malaysier sind Muslime. Mit einem Anteil von mehr als 10 Prozent sind Christen nach den Buddhisten die drittgrößte Religionsgemeinschaft.