Urteil: Genehmigung von Sonntagsarbeit war rechtswidrig

 (DR)

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am Mittwoch ein vorheriges Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster, das eine Bewilligung der Sonntagsarbeit gekippt hatte. (Az.: BVerwG 8 C 3.20)

In der juristischen Auseinandersetzung ging es um das Logistikzentrum in Rheinberg in Nordrhein-Westfalen. Das Land Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeit an zwei Sonntagen in Rheinberg genehmigt. Dagegen hatte Verdi geklagt.

"Es kann nicht sein, dass der Versandhändler seinen Kunden Lieferversprechen macht, die er nur erfüllen kann, wenn er die Beschäftigten zur Arbeit am Sonntag zwingt. Amazon ist nicht die Feuerwehr oder das Krankenhaus, auf die man auch am Sonntag nicht verzichten kann", hatte Orhan Akman, Bundesfachgruppenleiter für den Einzelhandel, erklärt.

Sonntagsarbeit kann laut Arbeitszeitgesetz ausnahmsweise bewilligt werden, wenn "besondere Verhältnisse zur Verhütung eines unverhältnismäßigen Schadens" dies erfordern.

"Besondere Verhältnisse sind vorübergehende Sondersituationen, die eine außerbetriebliche Ursache haben. Sie dürfen also nicht vom Arbeitgeber selbst geschaffen sein", entschied nun das Bundesverwaltungsgericht.

Amazon teilte mit, die Entscheidung der Bundesverwaltungsrichter sorgfältig prüfen zu wollen. Das Urteil habe keinen Einfluss auf den aktuellen Betriebsablauf. 

Tatsächlich bleibt nach der Leipziger Entscheidung offen, ob auch schon das Weihnachtsgeschäft an sich mit einem erhöhten Auftragseingang eine Sondersituation sein kann, die eine Bewilligung von Sonntagsarbeit rechtfertigen würde. Das sei im konkreten Fall nicht zu entscheiden gewesen, erklärte das Gericht. (dpa/27.01.2021)