Im Prozess gegen die "Gruppe Freital" hat das Oberlandesgericht Dresden am Mittwoch Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verhängt. Das Gericht unter Vorsitz von Thomas Fresemann sah es als erwiesen an, dass die acht Angeklagten eine rechtsterroristische Vereinigung gebildet haben. Zudem haben sie sich für versuchten Mord beziehungsweise Beihilfe zum Mord, Körperverletzung und das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen zu verantworten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe aufgrund rechtsextremer Gesinnung in wechselnder Besetzung und Tatbeteiligung 2015 insgesamt fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner in Freital und Dresden verübt hat.
74 Verhandlungstage bis zum Urteil
Die beiden Rädelsführer Patrick F. und Timo S. sollen dem Urteil zufolge für fünf Jahre beziehungsweise zehn Jahre ins Gefängnis. Der mit 20 Jahren jüngste Angeklagte Justin S. wurde zu vier Jahren verurteilt. Er hatte ein ausführliches Geständnis abgelegt und dabei auch Mitangeklagte belastet. Auch Patrick F. hatte vor Gericht gestanden, während Timo S. bis auf wenige Worte während des gesamten Prozesses schwieg.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe, die das Verfahren im April 2016 an sich zog, hatte für fünf bis elf Jahre Freiheitsentzug plädiert. Die sieben Männer und eine Frau im Alter von 20 bis 40 Jahren sind Fresemann zufolge für fünf Sprengstoffanschläge 2015 verantwortlich. Die Rechtsextremisten hatten die Taten auf Flüchtlingsunterkünfte sowie politische Gegner in Freital und Dresden verübt.
Der Prozess hatte genau vor einem Jahr am 7. März 2017 begonnen. Der Prozess fand unter hohen Sicherheitsvorkehrungen in einer geplanten Flüchtlingsunterkunft am Stadtrand statt. Das Urteil wurde unter hohem öffentlichen Interesse am 74. Verhandlungstag gesprochen.
