Das Amtsgericht Ebersberg verurteilte am Montagabend einen 74-jährigen Münchner wegen Beleidigung, Bedrohung und Volksverhetzung zu zehn Monaten Haft. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass zwei an die Zornedinger Pfarrei gerichtete Schreiben mit Schmähungen und Bedrohungen von dem Angeklagten stammen müssen.
Bewährung und Bußgeld
Die Strafe ist auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Außerdem wird der Rentner verpflichtet, 600 Euro in Raten von 20 Euro pro Monat an den Verein "München ist bunt" zu zahlen. Der Staatsanwalt hatte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten plädiert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Zudem sprach er sich für eine Geldstrafe von 600 Euro aus. Die Verteidigerin plädierte unter anderem aufgrund des Gesundheitszustandes ihres Mandanten auf eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 10 Euro.
Der 74-Jährige war wegen Beleidigung und Waffendelikten bereits vorbestraft. Ursprünglich war die Verhandlung am 18. Oktober angesetzt. Der Rentner fehlte jedoch unentschuldigt. Daraufhin hatte die Richterin Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Bereits wenige Tage später fasste ihn die Polizei. Seit zweieinhalb Wochen saß er seither in Untersuchungshaft. Grund für sein Fernbleiben sei ein lang zuvor terminierter Arztbesuch gewesen.
Bestürzung beim Pfarrer
Vor Gericht erschienen war als Zeuge der ehemalige Pfarrer Ndjimbi-Tshiende. Der Deutsche, der ursprünglich aus dem Kongo stammt, hatte im März nach Drohbriefen und wiederholten Anfeindungen sein Amt niedergelegt. Vorausgegangen war auch eine Kontroverse zwischen dem Seelsorger und der örtlichen CSU wegen der Flüchtlingspolitik. Der Fall hatte weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Seit Oktober ist der Geistliche Mitglied einer Forschungsgruppe am Zentrum Migration und Flucht der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU). Außerdem hilft er als Seelsorger im Raum Ingolstadt aus.
Über die Drohbriefe des nun verurteilten Rentners sei er natürlich erschrocken gewesen, sagte der Geistliche. Besonders habe ihn bestürzt, dass ihm dieser gewünscht habe, ihn nach Auschwitz zu schicken. Auch wenn es seit seinem Weggang von Zorneding keine weiteren Drohbriefe mehr gegeben habe, gelte: "Die Erinnerung daran geht nicht von heute auf Morgen weg."