Urteil: Prophet Mohammed darf nicht pädophil genannt werden

Zum Schutz religiöser Gefühle

Meinungsfreiheit nicht verletzt: Eine Österreicherin, die den Propheten Mohammed indirekt als pädophil bezeichnet hatte, ist zu Recht verurteilt worden. So  entschied der Europäische Menschenrechtsgerichtshof am Donnerstag in Straßburg.

 (DR)

Die Österreicherin hatte im Jahr 2009 zwei Seminare zum Thema "Grundlagen des Islam" gehalten, in denen sie die Ehe zwischen dem Propheten Mohammed und einem sechsjährigen Mädchen namens Aisha, die angeblich vollzogen wurde, als es neun Jahre alt war, angesprochen.

Der Straßburger Gerichtshof zitiert die Frau mit den Worten: "Ein 56-Jähriger und eine 6-Jährige? (...) Wie nennen wir das, wenn es nicht Pädophilie ist?" Unter anderem habe sie auch gesagt, Mohammed "hatte nun mal gerne mit Kindern ein bisschen was". 2011 hatte ein Gericht in Wien die Frau wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt.

Grenzen überschritten

Anträge auf Berufung und ein neues Verfahren wurden abgewiesen; die Frau sah in dem Urteil eine Verletzung der Meinungsfreiheit und brachte den Fall vor den Menschenrechtsgerichtshof.

Die Richter folgten ihrer Argumentation nicht. Die Frau habe mit ihren Aussagen die "Grenzen einer objektiven Debatte" überschritten, hieß es. Die getätigten Äußerungen könnten Vorurteile schüren und den religiösen Frieden in Österreich bedrohen, hieß es. Die österreichischen Gerichte hätten die Aussagen der Beschwerdeführerin ausführlich geprüft und ihr Recht auf freie Meinungsäußerung gegen das Recht anderer auf den Schutz ihrer religiösen Gefühle abgewogen.

Auch die Geldstrafe gegen die Frau sei nicht unverhältnismäßig. Gegen das Urteil des Menschenrechtsgerichtshof können beide Seiten innerhalb von drei Monaten Rechtsmittel einlegen.


Quelle:
KNA