Ein Familiengericht im südenglischen Exeter hat die Beschneidung zweier muslimischer Jungen untersagt. Das Gericht gab der Mutter Recht und urteilte laut britischen Presseberichten, der Vater dürfe die Beschneidung erst durchführen lassen, wenn die Jungen in einem Alter seien, der Prozedur zuzustimmen. Der Vater, ein von der Frau getrennter Algerier, hatte argumentiert, die Beschneidung stehe in Einklang mit dem Islam und anderen Religionsvorschriften.
Der Richter erklärte, eine Beschneidung sei eine "unumkehrbare Prozedur". Es sei nicht gewährleistet, dass die Jungen den muslimischen Glauben später ebenso gewissenhaft praktizierten wie ihr Vater. Den mit dem Eingriff verbundenen Risiken müssten "klare Vorteile" entgegenstehen, die die Beschneidung rechtfertigten. (kna)