Das teilte die Behörde am Mittwoch mit. "Die 'Charta der menschlichen Staatsbürgerschaft' - die im zivilen Gewissen aller, ob gläubig oder nicht, verankert ist - sieht das Annehmen des eigenen Todes und des Todes von anderen vor, schließt aber aus, dass dieser in irgendeiner Weise hervorgerufen, beschleunigt oder verlängert werden kann", so die Familienbehörde weiter. Die Betreuung auf dem letzten Lebensabschnitt sei eine Verpflichtung einem jeden gegenüber; eine Pflicht, die sich aus dem gemeinsamen Gut, dem Leben, ergebe.
Diskussion über assistierten Suizid in Italien
Die Vatikanbehörde bezieht sich auf ein angestrebtes Referendum zu aktiver Sterbehilfe in Italien. Am Dienstag lehnte Italiens Verfassungsgericht einen Volksentscheid darüber ab. In seiner Entscheidung verwies das Gericht auf den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestschutz menschlichen Lebens. Zudem müsse besondere Rücksicht auf die Schwächsten der Gesellschaft genommen werden. Die Referendumsfrage verstoße gegen diese Prinzipien und sei daher per se unzulässig.
Das Parlament in Rom befasst sich indes derzeit mit gesetzlichen Regeln für assistierten Suizid. Hierzu war es 2019 vom Verfassungsgericht aufgefordert worden. Zugleich hatten die Richter damals festgestellt, dass es unter bestimmen Umständen straffrei sei, die Ausführung eines frei gebildeten Suizidvorsatzes zu erleichtern. Ein erster Gesetzentwurf war Mitte Dezember im Parlament diskutiert worden. Eine Entscheidung soll im Frühjahr fallen.