Das Verbot der Gruppierung durch den Münsteraner Bischof Felix Genn im November vergangenen Jahres habe den geltenden Rechtsvorschriften entsprochen. "Totus Tuus" ("Ganz Dein") war einzig im Bistum Münster als privater Verein von Gläubigen seit 2007 kirchlich anerkannt und deutschlandweit aktiv. Seit 2017 ging die Diözese Vorwürfen ehemaliger Mitglieder nach, die Gemeinschaft pflege sektenartige Strukturen. Eine Untersuchung kam zu dem Schluss, dass die Gemeinschaft geistlichen Missbrauch betrieben und mehreren Mitgliedern schweren Schaden zugefügt habe. Die Auflösung der Vereinigung im vergangenen Jahr begründete Genn unter anderem damit, dass es in der Leitung von "Totus Tuus" an Einsicht in die Tragweite der Missstände fehle. Diese hatte die Vorwürfe zurückgewiesen.
Begründung ausreichend
Genns Begründung für die Auflösung des Vereins sei ausreichend, so das Bistum Münster unter Berufung auf ein Dekret der vatikanischen Behörde für die Laien, die Familie und das Leben vom Mittwoch. Die Auflösung sei angesichts des Schadens, der durch den Verein verursacht worden sei, eine geeignete Maßnahme. Auch in den Entscheidungen des Bischofs, dass "Totus Tuus" sich nicht länger als katholische Vereinigung bezeichnen dürfe und dass Mitarbeitenden im pastoralen Dienst des Bistums Münster jede Mitwirkung oder Mitgliedschaft dort untersagt werde, sehe die vatikanische Behörde keinen Widerspruch zur Auflösung des Vereins. Vielmehr würden die Effekte des Verbots dadurch verstärkt.
Die Gemeinschaft "Totus Tuus", die bis zu ihrer Auflösung unter der Aufsicht von Bischof Genn stand, hatte nach eigenen Angaben zuletzt 135 Mitglieder. Die missionarisch ausgerichtete Vereinigung hatte unter anderem Glaubenskurse für Firmlinge, Camps und Gebetstreffen für Jugendliche, Gemeindemissionen und Wallfahrten angeboten, darunter in das traditionell geprägte Medjugorje in Bosnien-Herzegowina. Die Internetseite der Gemeinschaft ist derzeit offline. Sie sei aufgrund des Dekrets des Bischofs abgestellt, heißt es dort.