Vatikan setzt Pfarreireformen Grenzen

"Gläubige werden zu Spenden angehalten"

Mit einem Dokument hat der Vatikan Pfarreireformen Grenzen gesetzt. Laien bleiben laut dem veröffentlichten Schreiben von der Gemeindeleitung ausgeschlossen. Es seien begründete Einzelfallentscheidungen der Bischöfe erforderlich.

Symbolbild: Reformen und Veränderungen. / © sulit.photos (shutterstock)
Symbolbild: Reformen und Veränderungen. / © sulit.photos ( shutterstock )

Diese seien für die Aufhebung oder Zusammenlegung von Pfarreien, wie sie vielerorts geplant werden, nötig. Der Aufgabe von Kirchengebäuden wegen Finanzknappheit oder Bevölkerungsrückgang erteilt der Vatikan eine Absage. Gläubige werden zu Spenden angehalten; eine Rechenschaftspflicht für Pfarrer gegenüber ihren Gemeinden besteht nicht. 

Das auch auf Deutsch veröffentlichte Schreiben der Kleruskongregation mit dem Titel "Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche" hat die Form einer Instruktion. Diese klärt als eine Art Verwaltungsanweisung die Anwendung kirchenrechtlicher Normen. Papst Franziskus billigte das Dokument.

Ausdrücklich stärkt der Text Pfarrer, wenn es um die Frage von Herabstufungen oder Entpflichtungen im Zusammenhang mit Pfarreizusammenschlüssen geht. Die Wahrung ihrer Zukunftsperspektiven dürfe "nicht mit der Berufung auf unumgängliche Reformnotwendigkeiten oder gar mit dem Verweis auf den priesterlichen Gehorsam abgetan werden", heißt es in einem Begleitschreiben der Kleruskongregation.

Bestrebungen, das Amt des Pfarrers einem Team aus Priestern und Laien anzuvertrauen, widerspricht die Instruktion deutlich. Laien dürfen "auch nicht im Falle des Priestermangels" den Titel oder Funktionen eines Pfarrers annehmen. Zwar können als außerordentliche Maßnahme Nichtpriester "an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligt" werden; dabei ist laut dem Schreiben auf Bezeichnungen wie "Leitungsteam" zu verzichten. (kna/20.07.2020)