Damit könne auch die Weltbischofssynode zu Ehe und Familie im Herbst auf die Vorschläge zurückgreifen und "sehr wahrscheinlich" eine Entscheidung treffen. Das sagte der Präsident des Päpstlichen Rats für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, am Montag der österreichischen Nachrichtenagentur Kathpress. Papst Franziskus hatte sich in der Vergangenheit mehrfach für zügigere Ehenichtigkeitsverfahren ausgesprochen.
Zuletzt äußerte sich auch der deutsche Kurienkardinal Gerharhd Ludwig Müller in diesem Sinne. Vielen Menschen sei inzwischen nicht mehr bewusst, welche Verpflichtungen sie mit dem kirchlichen Eheversprechen eingingen, sagte der Präfekt der vatikanischen Glaubenskongregation dem französischen Magazin "Famille Chretienne" (Samstag). Hier könne man die Frage nach der Gültigkeit der Eheschließung stellen.
Ehenichtigkeitserklärungen aufgrund fehlenden Glaubens werden in der Debatte über den kirchlichen Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen von den Gegnern einer Änderung der derzeitigen offiziellen Praxis als Alternative genannt.
"Kirche kann eine Ehe nicht auflösen, sondern nur feststellen, dass sie nie bestanden hat"
Um das kirchenrechtliche Verfahren zu beschleunigen, sei es beipielsweise denkbar, dass künftig nur noch eine Gerichtsinstanz ein Urteil treffen müsse, sagte Coccopalmerio der Kathpress. Bislang muss jeder Fall mindestens zwei Instanzen durchlaufen - nämlich Diözesan- und Metropolitangericht - und bedarf bei einander widersprechenden Entscheidungen noch einer dritten Instanz. In der Regel ist das die Römische Rota im Vatikan.
Unabhängig davon gelte es, die Vorbereitung auf die kirchliche Eheschließung und die Begleitung von Eheleuten auszubauen, betonte Coccopalmerio. Zugleich bezeichnete der Kurienkardinal den im Zusammenhang mit Ehenichtigkeitsverfahren häufig verwendeten Begriff "Annullierung" als falsch: "Die Kirche kann eine geschlossene Ehe nicht lösen, sondern nur feststellen, dass sie ungültig ist und nie bestanden hat, wenn die Voraussetzungen dafür fehlten."
Beim Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen zeigte sich Coccopalmerio "hoffnungsvoll", dass die Weltbischofssynode im Herbst Möglichkeiten erarbeite, um den Betreffenden den Empfang der Sakramente zu ermöglichen. Aus Sicht des Kirchenrechtes sei dies "sicherlich möglich".