Er sehe keine Grundlage für eine Intervention des Heiligen Stuhls, sagte der päpstliche Botschafter, Erzbischof Martin Krebs, der Zeitung "Liechtensteiner Vaterland" am Montag. Weil der Landtag des Fürstentums die Einführung der Ehe für alle verabschiedet hatte, sagte Haas das traditionelle Heilig-Geist-Amt zur Eröffnung des Landtags Ende Januar ab.
In einem Brief an den Erzbischof zeigte sich Regierungschef Daniel Risch persönlich enttäuscht. Weder bei der Regierung noch beim Landtag sei eine offizielle Ankündigung des Erzbistums eingegangen, kritisierte Risch.
Erzbischöfliche Kritik an Landtagsbeschluss
Bereits Mitte September hatte Erzbischof Haas den Landtagsbeschluss zu einer "Ehe für alle" kritisiert. Eine solche rechtliche Institutionalisierung sei für die katholische Kirche unannehmbar. Das gelte "sowohl aus echten Vernunftsgründen wie auch aufgrund der in der göttlichen Offenbarung gründenden Glaubenslehre". Dabei erinnerte er an eine vatikanische Erklärung von 2003, wonach "der katholische Parlamentarier die sittliche Pflicht" habe, "klar und öffentlich seinen Widerspruch zu äußern" und gegen einen solchen Gesetzentwurf zu votieren.
Leider habe seine "kirchenamtliche Klarstellung" vom September "offenbar im Liechtensteiner Landtag, dessen Mitglieder samt und sonders der katholischen Kirche angehören, nicht die erhoffte Wirkung erzielt", schrieb Hass am 10. Dezember im Amtsblatt. Daher sehe er "den Zeitpunkt für gekommen, von dem sogenannten Heilig-Geist-Amt zur Eröffnung der Landtagssessionen abzusehen". Mit Blick auf das parlamentarische Verhalten der "weit überwiegenden Mehrzahl der Landtagsabgeordneten in einer wesentlichen Angelegenheit der christlichen Ethik" ergebe dieser Gottesdienst keinen Sinn mehr.
Bedauern vom Regierungschef
Regierungschef Risch bedauerte in seinem Brief, "dass die katholische Kirche in Liechtenstein als Landeskirche gemäß Verfassung offensichtlich das Trennende vor das Verbindende stellt". Auch sei er besorgt, dass mit diesem Schritt die Spannungen unnötig weiter zunehmen könnten. Daher bitte er den Erzbischof, seine Entscheidung zu überdenken – oder zu überlegen, ob jemand anderes die Messe feiern könne.
Nuntius Krebs sieht laut dem "Vaterland" Landtag und Erzbistum gefordert. Haas sei nicht verpflichtet, eine Messe mit dem Parlament zu feiern; und was Papst Franziskus zu dem Thema gesagt habe, könne jeder nachlesen. Diese Haltung vertrete "auch die Apostolische Nuntiatur für die Schweiz und Liechtenstein".
Der 1948 in Vaduz geborene Haas war 1988 zum Bischofskoadjutor und 1990 zum Bischof von Chur ernannt worden. Nach jahrelangem Streit und Spannungen um seine Person errichtete Papst Johannes Paul II. 1997 das Erzbistum Vaduz, das ganz Liechtenstein umfasst, und ernannte Haas zu dessen erstem Erzbischof. Im August erreicht Haas mit 75 Jahren die Altersgrenze für Bischöfe. Über seine Nachfolge und den Verbleib des Erzbistums gibt es kontroverse Debatten.