Es sollte die erste detaillierte Studie zum Umgang von Verantwortungsträgern mit Missbrauchsvorwürfen gegen Priester werden. Methodische Mängel und fehlende Rechtsicherheit würden eine Veröffentlichung nicht erlauben, so die Begründung des Erzbistums. Stattdessen wurde der Kölner Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke beauftragt, bis zum 21. März ein neues Gutachten zu erstellen. Während der Kölner Kardinal die Neuvergabe verteidigt, hält die Kritik an dem Vorgehen an. Aus Enttäuschung und Verärgerung sind die beiden Sprecher des Betroffenenbeirats zurückgetreten.
Was sind die Hintergründe für die Entscheidung des Erzbistums, das Gutachten unter Verschluss zu halten? Wie kann Aufklärung gelingen, die dem Willen der Betroffenen nach Transparenz gerecht wird?
Joachim Frank im Gespräch mit Prof. Dr. Bernhard Sven Anuth, Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen, Mitglied der Kommission sexueller Missbrauch der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Patrick Bauer, Gemeindereferent und Gefängnisseelsorger. Trat im November als Mitglied Betroffenenbeirats zurück, nachdem er schon zuvor sein Amt als Sprecher niedergelegt hatte.
Prof. Dr. Claudia Bundschuh, Lehrstuhl für Pädagogik des Kindes- und Jugendalters an der Hochschule Niederrhein (Mönchengladbach), hat im Auftrag des Erzbistums Köln den jahrzehntelangen Missbrauch im ehemaligen Internat Collegium Josephinum (Bad Münstereifel) erforscht.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, verantwortet die Neufassung der Untersuchung zum Umgang mit sexualisierter Gewalt im Erzbistum Köln.
(Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung an der Universität zu Köln, Mitglied des Deutschen Ethikrates.)
Die Veranstaltung findet am 17.12.2020 von 19 bis 21 Uhr statt. Infos auf der Webseite der Karl-Rahner-Akademie.