Das erklärte das Institut in Berlin. Wichtig sei es, vorrangige Handlungsfelder zu benennen. Hierzu gehöre etwa der niedrigschwellige und barrierefreien Zugang zu Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern für alle Hilfesuchenden, hieß es in der Erklärung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
Am 1. Februar 2018 tritt die Istanbul-Konvention des Europarates für Deutschland in Kraft. "Die Konvention gibt Staat und Zivilgesellschaft alle nötigen Vorgaben an die Hand, um Frauen effektiver vor Gewalt zu schützen und ihre Rechte zu gewährleisten", hieß es.
Deutschland sollte dem Menschenrechtsinstitut zufolge einen Nationalen Aktionsplan als konkrete Strategie zur bundesweiten Umsetzung erarbeiten. "Wir empfehlen, den Plan in einem partizipativen Prozess mit der Zivilgesellschaft zu entwickeln und seine Umsetzung an einem politisch hochrangigen Gremium aufzuhängen." So könne er eine gute Grundlage für eine effektive Politik gegen geschlechtsspezifische Gewalt sein.
Insbesondere sollten Migrantinnen, Frauen mit Behinderungen oder wohnungslose Frauen in den Fokus genommen werden. Ihre Lebensumstände in Behinderteneinrichtungen, Flüchtlings- oder Wohnungslosenunterkünften verhinderten oft, dass sie ihre rechtlichen Möglichkeiten im Fall von Gewalt gleichberechtigt in Anspruch nehmen können. Zudem sollte eine unabhängige Monitoring-Stelle zur Umsetzung der Konvention eingerichtet werden.
Auch der Deutsche Frauenrat sprach sich für einen konkreten Aktionsplan aus. Die Vorsitzende Mona Küppers begrüßte es, dass die Istanbul-Konvention auch in Deutschland zu geltendem Recht wird. "Sie muss jedoch vollständig umgesetzt werden, um Betroffene von Gewalt wirksam zu schützen." Dafür sei der Aktionsplan unverzichtbar. (epd)