Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern verabschiedete bei seiner Sitzung am Freitag in Berlin eine entsprechende Vorlage. Dazu können jetzt bestimmte Verbände offiziell Stellung nehmen. Die abschließende Entscheidung soll voraussichtlich im Spätsommer fallen. Zuvor soll es möglicherweise im April eine Orientierungsdebatte im Bundestag geben.
Nach der Stellungnahme sollen die gesetzlichen Kassen den Test aber nur dann bezahlen, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gibt. Der Test ist ethisch umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden.
Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich ist. Dabei wird im Erbmaterial des ungeborenen Kindes nach entsprechenden Veränderungen gesucht. Die Untersuchung gilt als risikolos. Das Konstanzer Unternehmen LifeCodexx hatte den Test das erstes in Europa unter dem Namen PraenaTest auf den Markt gebracht. Nach eigenen Angaben verkaufte es inzwischen mehr als 150.000, davon allein die Hälfte in Deutschland.
Nicht mit UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar
Zu den Verbänden, die sich gegen eine Zulassung ausgesprochen haben, gehören der Deutsche Caritasverband (DCV), der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Bundesverband Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP).
Sie erklärten, eine Zulassung verbiete sich auch mit Blick auf die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland in Kraft getreten sei und die Rechte von Menschen mit Behinderung schütze. "Embryos werden durch den Test danach eingeteilt, ob ihr Leben lebenswert oder nicht lebenswert ist", so die Verbände . "Das gilt es zu verhindern. Jeder Mensch hat grundsätzlich seine Würde und seinen Wert", so Caritas-Präsident Peter Neher. Es müsse eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sein, Frauen und Familien in der Gestaltung ihres Lebens mit Kindern mit einer Behinderung besser zu beraten und konkret zu unterstützen.
Bluttest soll individuelle Entscheidung bleiben
Die Autorin Sandra Schulz, deren Tochter das Down-Syndrom hat, sprach sich im Deutschlandfunk ebenfalls gegen die Zulassung aus. Damit würde eine Art Automatismus entstehen mit der Folge, dass sich Schwangere rechtfertigen müssten, wenn sie sich gegen den Bluttest entschieden.
Wenn Eltern die Untersuchung weiterhin aus eigener Tasche bezahlen müssten, würden sie sich vorher aktiv mit der Frage auseinandersetzen, wie sie im Falle eines auffälligen Ergebnisses reagieren würden. Schulz betonte, sie selbst habe das Resultat Trisomie 21 damals in der Schwangerschaft in eine unvorstellbar große Not gestürzt. Deswegen sollte der Bluttest ihrer Meinung nach eine individuelle Entscheidung bleiben.