Das sei ein wichtiger Schritt, um die wirtschaftlichen Bedingungen für das Aufwachsen der betroffenen Kinder zu verbessern, teilte die Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende am Mittwoch in Dortmund mit. Mehr als ein Drittel der Alleinerziehenden sei auf Sozialleistungen angewiesen.
Bisher bekommen Kinder von Alleinerziehenden den Unterhaltsvorschuss höchstens sechs Jahre lang und maximal bis zum 12. Lebensjahr. Die Bund-Länder-Konferenz beschloss am vergangenen Freitag, zum 1. Januar 2017 diese Altersgrenze auf 18 Jahre anzuheben und die Bezugsdauer nicht mehr zu begrenzen.
Reformen bei Kindergeld angemahnt
Reformbedarf gebe es aber noch bei der Höhe des Unterhaltsvorschusses und bei der Anrechnung des Kindergeldes, erklärten die Verbände weiter. Das Kindergeld solle nicht vollständig, sondern nur zur Hälfte angerechnet werden.
In der Arbeitsgemeinschaft Interessenvertretung Alleinerziehende sind der Katholische Deutsche Frauenbund, die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands, der Sozialdienst katholischer Frauen, die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung und die Katholische Bundesarbeitsgemeinschaft für Einrichtungen der Familienbildung zusammengeschlossen.