In der Diskussion um die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen hat sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) für verbindliche und schärfere Vorgaben an die Jugendämter ausgesprochen. Es sollte klar geregelt werden, dass in allen Fällen ohne offizielles Dokument auf anderem Weg – "soweit geboten auch durch ärztliche Untersuchung" – das Alter festgestellt werden müsse.
Die tödliche Messerattacke auf eine Jugendliche in Rheinland-Pfalz hat eine neue Debatte über verbindliche medizinische Alterstests für junge Flüchtlinge ausgelöst. Im Fall der Messerattacke bestehen Zweifel, dass der Verdächtige, ein Asylbewerber aus Afghanistan, tatsächlich erst 15 Jahre alt ist.
Derzeit entscheiden die Jugendämter in Zweifelsfällen, ob eine Untersuchung zur Bestimmung des Alters notwendig ist. Die Praxis zur Altersfeststellung unterscheidet sich allerdings von Bundesland zu Bundesland. Nach einer Befragung und der Prüfung der Ausweispapiere – die aber in 80 Prozent der Fälle fehlen – wird das Erscheinungsbild des Flüchtlings betrachtet wie etwa Bartwuchs oder körperliche Entwicklung, nicht aber die Sexualorgane.
Bringt dies kein zweifelsfreies Ergebnis, kann eine ärztliche Untersuchung erfolgen - vorausgesetzt der Betroffene willigt ein. Dies kann unter anderem durch Röntgen der Hand und der Schlüsselbeine erfolgen.
Das dafür nötige Röntgen sei ohne medizinische Indikation ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, der "Süddeutschen Zeitung". Nach den Regeln des Strahlenschutzes sei eine Altersfeststellung mittels Röntgen nur im Rahmen eines Strafprozesses zulässig. Im aktuellen Fall dürfe das Alter des Verdächtigen nun zurecht medizinisch untersucht werden.
(Quelle: epd/03.01.2018)