Verbotsgegner im Bundestag wollen sich zusammentun

Streit um Suizidbeihilfe spitzt sich zu

Im Streit um ein Verbot von Sterbehilfe-Vereinen wird der Tonfall zwischen den Abgeordneten rauer. Die Sterbehilfe-Befürworter wollen sich jetzt zusammentun, um ein Verbot zu verhindern. Die Kirche bleibt bei ihrer strikten Ablehnung.

Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke (KNA)
Bischöfe sind gegen Sterbehilfe / © Jörg Loeffke ( KNA )

Kurz vor der Bundestagsabstimmung über eine Neuregelung der Hilfe beim Suizid verhärten sich die Fronten zwischen Gegnern und Befürwortern von Sterbehilfe. Am Dienstag appellierten zwei Parlamentarier-Gruppen, die für eine Liberalisierung der Hilfe bei der Selbsttötung stehen, an ihre Kollegen, ein Verbot zu verhindern.

Geschlossen wollen sie am Freitag gegen den bislang erfolgversprechendsten Entwurf der Gruppe um Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) stimmen. Diese Gruppe wiederum warf ihren Kontrahenten Taktik vor, die dem ethisch sensiblen Thema nicht angemessen sei. Am Freitag stimmt der Bundestag über die verschiedenen Entwürfe ab. Griese und Brand wollen die auf Wiederholung angelegte, sogenannte geschäftsmäßige Hilfe beim Suizid, die im Einzelfall ansonsten straffrei ist und bleiben soll, unter Strafe stellen.

Dagegen steht ein Entwurf von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (SPD), die eine ausdrückliche Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe festschreiben wollen. Renate Künast (Grüne) und Petra Sitte (Linke) wollen darüber hinaus die umstrittenen Sterbehilfe-Vereine explizit legalisieren.

Die Vertreter der liberalen Richtungen veröffentlichten nun einen Appell, in dem sie der Gruppe um Brand und Griese unter anderem vorwerfen, Ärzte zu kriminalisieren. Alle Mediziner, die Patienten beim Sterben helfen wollen, stünden künftig in der Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Brand widersprach: Für den vorgelegten Gesetzentwurf sei eine "chirurgisch präzise Regelung" gefunden worden, die dies ausschließt. "Die Behauptung ist falsch", betonte der Abgeordnete.

Eventuell gar keine gesetzliche Neuregelung

Abgestimmt wird am Freitag im Stimmzettelverfahren, wobei in mehreren Durchgängen jeweils Anträge herausfallen, die die wenigsten Stimmen haben. Künast, Lauterbach und Hintze wollen eigenen Angaben zufolge zunächst für ihre Anträge stimmen. Im zweiten Durchgang wollen sie dann den von beiden Entwürfen übrig geblieben unterstützen. Nach derzeitigen Stand wird dies wahrscheinlich der Lauterbach/Hintze-Entwurf für die Festschreibung der ärztlichen Suizidassistenz sein. Verliert auch dieser, wollen die Gruppen geschlossen gegen den Griese/Brand-Entwurf stimmen.

Bei einem mehrheitlichen Nein der Abgeordneten würde es gar keine gesetzliche Neuregelung geben. Sterbehilfe-Organisationen würden dann erst richtig loslegen, sagte Brand. Griese ergänzte, sie habe in der aufgeladenen Debatte zunehmend das Gefühl, dass das Ziel einer Neuregelung aus dem Blick gerate: ein Ende der ethisch umstrittenen Sterbehilfevereine.

Griese und Brand haben derzeit rund 270 Unterstützer im Parlament, während Hintze/Lauterbach und Künast gemeinsam rund 180 Sympathisanten zählen. Hinter einem Entwurf von Patrick Sensburg (CDU), der Suizidbeihilfe komplett verbieten will, stehen rund 30 Abgeordnete, die im letzten Durchgang zu Brand und Griese wechseln könnten. Absprachen wie bei den anderen Gruppen gebe es aber nicht, betonte der Mitinitiator des Griese/Brand-Entwurfs, Harald Terpe (Grüne).

Ausgang völlig offen

Seit Dienstag steht außerdem fest, dass ein fünfter Entwurf auf die Tagesordnung kommt. Die Abgeordnete Katja Keul (Grüne), hat für ihren Vorschlag, gar nichts an der Rechtslage zu ändern, genug Unterstützer gesammelt. Sie und ihre rund 30 Unterzeichner stehen letztlich auch für ein Nein zu Brand und Griese.

Der Ausgang der Abstimmung am Freitag ist damit völlig offen. Am Dienstag mischten sich die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Grünen in die Debatte ein. In einem Brief an alle Abgeordneten warben sie für ein Ja zum Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe. Sie sähen die große Gefahr, dass das geschäftsmäßige Angebot von Sterbehilfe insbesondere alte und kranke Menschen unter Druck setze, ihr Leben mit fremder Hilfe frühzeitig zu beenden, heißt es in dem Schreiben von Volker Kauder (CDU), Thomas Oppermann (SPD) und Katrin Göring-Eckardt (Grüne). Darin betonen sie, sich als Abgeordnete, nicht als Fraktionsvorsitzende zu äußern.

Bei den Verbotsgegnern sorgte die Intervention dennoch für Empörung. Das sei "ein bemerkenswerter Vorgang", kritisierte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Carola Reimann. Für die Abstimmung am Freitag ist die Aufhebung des Fraktionszwangs beschlossen. Jeder Abgeordnete soll nach seinem Gewissen abstimmen.

Marx: Parlament soll gegen "organisierte Suizidbeihilfe" stimmen

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, hat eindringlich an die Parlamentarier appelliert, sich gegen jede organisierte Suizidbeihilfe auszusprechen. "Geschäftsmäßig organisierte Hilfe zum Suizid darf es in Deutschland nicht geben, sagte der Münchner Erzbischof am Montagabend im Münchner Liebfrauendom. Zugleich rief er die Abgeordneten auf, am Donnerstag im Bundestag für eine Ausweitung der Hospiz- und Palliativmedizin zu stimmen. Es gelte, eine neue Qualität der Palliativmedizin voranzubringen, bei der sich die Kirche gerne einbringen wolle.

Nach Ansicht von Marx gehört die Palliativmedizin, also die Betreuung Sterbenskranker mit Schmerzmedizin, psychologischer und spiritueller Hilfe, "eigentlich zur Grundversorgung". Niemand solle allein sterben, niemand mit Schmerzen. Der Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung könne dazu beitragen, dass "jeder Wunsch nach Sterbehilfe verschwindet". Es sei wichtig, Menschen zu helfen, in Würde zu sterben an der Hand von Menschen, nicht durch die Hand von Menschen, so der Kardinal. Die Assistenz zum Suizid dürfe "nie zu den Aufgaben eines Arztes gehören". Dies wäre ein völlig falsches Signal und würde ältere und kranke Menschen unter Druck setzen. Ziel der Palliativmedizin ist nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen.

Familienbund der Katholiken für Verbot

Für ein Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid hat sich der Familienbund der Katholiken im Bistum Osnabrück ausgesprochen. Die anstehende Entscheidung im Bundestag über ein Gesetz zur Sterbehilfe sei auch mit der grundlegenden Frage verbunden, wie sich Politik und Gesellschaft zum Wert des menschlichen Lebens stellten, heißt es in einer Stellungnahme des Laiengremiums vom Dienstag. In diesem Zusammenhang halte der Familienbund die Straffreiheit einer gesetzmäßigen Suizidbeihilfe "für äußerst bedenklich".

Zur Unterstützung von Sterbenden und ihren Familien fordert der Familienbund den flächendeckenden Ausbau der Hospiz- und Palliativ-Versorgung, bei der nicht mehr Heilung, sondern bestmögliche Lebensqualität für sterbenskranke Menschen im Mittelpunkt steht. Zudem sei eine Stärkung der Sterbe- und Trauerkultur notwendig, so das Laiengremium. Der Familienbund Osnabrück bündelt nach eigenen Angaben die familienpolitischen Positionen von rund 95.000 Mitgliedern.


Die Bestimmungen zur Sterbehilfe sind umstritten (dpa)
Die Bestimmungen zur Sterbehilfe sind umstritten / ( dpa )
Quelle:
epd , KNA