Bistum Aachen will Gutachten zu sexuellem Missbrauch vorstellen

Veröffentlichung im November?

Eine unabhängiges Gutachten zu sexuellem Missbrauch von Kindern und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Priester und Diakone im Bistum Aachen soll bald veröffentlicht werden. Die Ergebnisse kennen weder Bischof noch Generalvikar.

Aachener Dom / © Yotily (shutterstock)

Die vom Bistum beauftragte Münchener Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl kündigte am Dienstag an, die Ergebnisse des Gutachtens, das den Zeitraum 1965 bis 2019 in den Blick nimmt, im November in Aachen vorzustellen.

Ergebnisse kennen weder Bischof noch Generalvikar

Weder dem Aachener Bischof Helmut Dieser noch seinem Generalvikar Andreas Frick seien das Gutachten oder Auszüge daraus bekannt, erklärte die Kanzlei. Beide Bistumsvertreter würden die Ergebnisse zeitgleich mit deren Veröffentlichung im Rahmen der Pressekonferenz erfahren. Dieses Vorgehen habe dem Wunsch von Bischof und Generalvikar entsprochen und sei Voraussetzung der Kanzlei für die Wahrung gutachterlicher Unabhängigkeit gewesen.

Gegenstand der Beauftragung war den Angaben nach die Herausarbeitung systemischer Ursachen für den sexuellen Missbrauch durch Kleriker, die Prüfung von Verantwortlichkeiten auf Ebene der Bistumsleitung im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs und - soweit möglich - die Benennung von Verantwortlichen. Auch sollen Optimierungsvorschläge für den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs unterbreitet werden.

Kanzlei auch für Erzbistum Köln tätig

Die Kanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl ist auch als Gutachterin für das Erzbistum Köln tätig. Nach der Veröffentlichung der sogenannten MHG-Studie der Deutschen Bischofskonferenz zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche im Herbst 2018 hatte Kardinal Rainer Maria Woelki die Münchener Rechtsanwaltskanzlei mit der Untersuchung für das Erzbistum beauftragt.

Die Untersuchung sollte wie in Aachen auch für das Erzbistum Köln mögliche Fehler und Versäumnisse von Verantwortlichen benennen und organisatorische, strukturelle oder systemische Defizite aufdecken und Handlungsempfehlungen für den weiteren Umgang mit Fällen von sexualisierter Gewalt aufzeigen.

Nach Angaben des Erzbistums Köln vom März hat die Münchener Kanzlei die Untersuchung der Kölner Personalakten bereits abgeschlossen. Der Abschlussbericht sollte ursprünglich im März veröffentlicht werden, wurde aber dem Erzbistum zufolge wegen einer abschließenden Klärung rechtlicher Fragen verschoben.

Sobald ein Zeitplan absehbar sei, werde dieser schnell und offen kommuniziert, sagte eine Pressesprecherin des Erzbistums am Montag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Eine weitere Kanzlei prüfe derzeit die Voraussetzungen für die identifizierbare Nennung der früheren Verantwortungsträger.


Bischof Helmut Dieser (l.) / © Andreas Oertzen (KNA)
Bischof Helmut Dieser (l.) / © Andreas Oertzen ( KNA )
Quelle:
epd