Das sagte Anwalt Franz Bethäuser am Montag auf Anfrage. Ob dies Berufung oder Revision sein werde, entscheide er, sobald das schriftliche Urteil vorliege.
Ordensfrau handelte aufgrund ihres Glaubens und Gewissens
Das Amtsgericht Würzburg hatte Schwester Juliana Seelmann schuldig gesprochen, weil sie einer Nigerianerin im Jahr 2020 Kirchenasyl gewährte. Der Richter sprach eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Diese gilt für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro. Außerdem muss die Ordensfrau 500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen.
Schwester Juliana hatte in dem Prozess betont, aufgrund ihres Glaubens und Gewissens gehandelt zu haben. Mit Verweis auf das Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit in Artikel 4 Grundgesetz hatte ihr Anwalt einen Freispruch gefordert.
Der Schuldspruch war von verschiedenen Seiten scharf kritisiert worden, unter anderem der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) "Asyl in der Kirche", dem Diözesanrat der Katholiken des Bistums Würzburg und dem Würzburger Flüchtlingsrat.
Bereits mehrere Verfahren wegen Gewährung von Kirchenasyl in Bayern
Der Fall in Würzburg war der zweite Prozess innerhalb weniger Wochen gegen einen Ordensangehörigen in Bayern. Ende April hatte sich der Münsterschwarzacher Benediktinermönch Abraham Sauer vor dem Amtsgericht Kitzingen wegen des gleichen Vorwurfs verantworten müssen. Er wurde aufgrund der im Grundgesetz geschützten Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen.
Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, nachdem die Staatsanwaltschaft Würzburg Rechtsmittel angekündigt hatte. Laut dem bayerischen Justizministerium wurden im vergangenen Jahr 27 solcher Verfahren wegen der Gewährung von Kirchenasyl im Freistaat eingeleitet.