Recherchen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) ergaben, dass gegenwärtig nur 19 von 37 Pfarreien ein Schutzkonzept auf ihrer Homepage eingestellt haben. Auf Nachfrage hin meldeten sich weitere acht Pfarreien mit einem entsprechenden Konzept.
Mehrere davon erklärten, dass ihr Schutzkonzept bereits seit April 2021 zur Prüfung im Bischöflichen Ordinariat liege, weswegen es noch nicht in Kraft gesetzt sei. Zwei Pfarreien präsentierten alte Konzepte ehemaliger Teilgemeinden.
Keine Reaktion auf Nachfrage
Zehn Pfarreien ohne auffindbare Konzepte reagierten auch auf Nachfrage nicht, darunter sieben Pfarreien im traditionell katholisch geprägten sorbischen Sprachraum. Auf KNA-Anfrage hatte das Bistum im Februar erklärt: "Alle 37 Pfarreien unseres Bistums haben ein ISK vorgelegt und wenden dieses bereits an."
In einem sogenannten Institutionellen Schutzkonzept sollte jede Pfarrei sämtliche Maßnahmen zur Verhinderung von sexueller Gewalt an Kindern, Jugendlichen und anderen schutzbedürftigen Personen festschreiben. Zentrale Bausteine sind präzise Regelungen zum Vorgehen bei Verdachtsfällen, Hinweise zum Verfahren bei Beschwerden, Vorgaben zu Schulungen und Fortbildungen sowie eine Qualitätskontrolle.
Grundlage ist die Präventions-Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz von 2013.
Deutliche Ansage des Generalvikars
Zu Jahresbeginn 2021 hatte die Bistumsleitung noch knapp die Hälfte der Pfarreien gemahnt, ein seit 2016 gefordertes Schutzkonzept zu erarbeiten. Für säumige Pfarreien hatte der Verwaltungschef des Bistums, Generalvikar Andreas Kutschke, eine Kürzung der finanziellen Zuschüsse erwogen.
Er forderte sie auf, bis Mai 2021 zumindest ein "Rumpfkonzept" vorzulegen. Bis zum Herbst wollte die Stabsstelle Prävention im Bischöflichen Ordinariat alle Konzepte prüfen und mit entsprechenden Hinweisen zurückreichen, wie es hieß. Bischof Heinrich Timmerevers erlies zudem im Januar 2022 ein Dekret mit der Anweisung, die Schutzkonzepte "zumindest auf der entsprechenden Homepage" der Pfarreien zu veröffentlichen seien.