Deutsch-Pflicht für ausländische Geistliche kommt später

Verzögerung wegen Formfehler

Die geplante Deutsch-Pflicht für ausländische Geistliche wie Imame oder auch Priester verzögert sich. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch erneut eine entsprechende Verordnung beschlossen. 

Ein Imam betet in einer Moschee / © Axel Heimken (dpa)
Ein Imam betet in einer Moschee / © Axel Heimken ( dpa )

Eine inhaltlich identische Fassung war bereits im vergangenen Jahr vom Kabinett beschlossen worden, auch der Bundesrat hatte zugestimmt. Anschließend stellte sich jedoch heraus, dass ein Formfehler begangen worden war. Dieser wurde nun behoben. Die Länderkammer muss ebenfalls erneut zustimmen.

Beschäftigte von Religionsgemeinschaften, die überwiegend geistliche Aufgaben wahrnehmen, sollen der Verordnung zufolge künftig über hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Niveau A2) verfügen. Für eine Übergangszeit von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Regelung reichen zunächst auch einfache Kenntnisse (Niveau A1) aus. Die Deutsch-Pflicht soll zudem erst sechs Monate nach Verkündung der Regelung gelten, damit Geistliche genug Zeit zum Erlernen der Sprache haben.

Pläne in der Kritik

In Einzelfällen sind auch künftig Ausnahmen möglich. Zudem müssen Geistliche keinen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse erbringen, wenn sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit für längere Aufenthalte visumsfrei einreisen dürfen.

An den Plänen hatte es viel Kritik gegeben. Grüne und Linke forderten stattdessen etwa mehr Anstrengungen für die Ausbildung von Imamen in Deutschland. Für die AfD sind die Anforderungen an die Sprache zu gering. Die neue Regelung löst aus Sicht der Kritiker auch nicht die Probleme mit Imamen aus dem Ausland und deren möglicher Beeinflussung durch ausländische Regierungen.

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hatte in der Debatte um die Deutsch-Pflicht vor zu großen Hürden gewarnt. Die Anforderungen dürften nicht dazu führen, dass die Einreise von ausländischen Geistlichen faktisch unmöglich gemacht werde.


Quelle:
KNA