Demnach wurde eine dieser vier weiblichen Betroffenen bereits als Zeugin in dem Prozess vernommen, der derzeit vor dem Landgericht Köln läuft. Die drei anderen mutmaßlichen Betroffenen sollen an den weiteren Verhandlungsterminen noch gehört werden.
U. ist angeklagt, weil er in den 1990er-Jahren seine drei minderjährigen Nichten zum Teil schwer missbraucht haben soll. Zudem soll er sich 2011 an einem elfjährigen Mädchen vergangen haben. Der Prozess läuft seit Ende November. Zuletzt war darin auch der Hamburger Erzbischof Stefan Heße als Zeuge gehört worden. Er war als früherer Personalchef des Erzbistums Köln mit dem Fall U. befasst.
Die neuen Zeuginnen haben laut Staatsanwaltschaft Taten geschildert, die noch nicht verjährt sind und somit Gegenstand von Gerichtsverfahren werden könnten. "Ob diese Taten noch in den Prozess im Wege einer sogenannten Nachtragsklage eingeführt werden können, hängt auch von der Zustimmung des Angeklagten ab", sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer der "Rundschau". Sollte der Angeklagte seine Zustimmung zu diesem Vorgehen nicht geben, müsste die Staatsanwaltschaft gegebenenfalls gesonderte Ermittlungsverfahren einleiten.