Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat Missbrauchs-Ermittlungen gegen 22 Geistliche der katholischen Kirche im Bereich der Diözese Rottenburg-Stuttgart eingestellt. In den 22 Fällen habe es kein strafrechtlich relevantes Verhalten gegeben oder die Fälle seien verjährt, teilte die Diözese Rottenburg-Stuttgart die Entscheidung der Staatsanwaltschaft am Dienstag mit. Kein Fall habe den Vorwurf eines "schweren sexuellen Missbrauchs" betroffen.
Bistum signalisierte "vollumfängliche Kooperationsbereitschaft"
Das Bistum habe "umgehend nach Anforderung die relevanten Akten" übergeben und "vollumfängliche Kooperationsbereitschaft signalisiert", so die Staatsanwaltschaft am Dienstag. Danach handelte es sich um Akten, die überwiegend Gegenstand der Aufarbeitung durch die diözesane Kommission sexueller Missbrauch gewesen seien. Dabei ging es laut Bistum um die Akten aller lebenden Beschuldigten.
Laut Staatsanwaltschaft ging es in keinem Fall um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern; in zehn Fällen ging es um sexuellen Missbrauch von Kindern, von denen acht verjährt waren. In einem Fall lag demnach kein strafrechtlich relevantes Verhalten vor, in einem gab es vor Gericht einen Freispruch. Bei den acht Fällen des Vorwurfs des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen waren sieben verjährt und in einem Fall kein strafrechtlich relevantes Verhalten festzustellen.
Missbrauchsstudie der Deutschen Bischofskonferenz
Im Zusammenhang mit der sogenannten MHG-Studie wurde im Oktober 2018 bundesweit bei Staatsanwaltschaften Strafanzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs und des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in der Zeit zwischen 1946 bis 2014 erstattet.
Die Deutsche Bischofskonferenz hatte im September die MHG-Studie für die Zeit zwischen 1946 und 2014 veröffentlicht. Dieser zufolge haben sich in diesen Jahren bundesweit 1.670 Kleriker an Minderjährigen vergangen. Mutmaßliche Opfer waren 3.677 Kinder und Jugendliche, überwiegend Jungen.