Laut des Beratungsgremiums müsse es eine flächendeckende Infrastruktur mit niedrigschwelligen Impfangeboten und ausreichend Impfstoff geben. Soweit möglich solle der Impfstoff frei gewählt werden können.
Der Ethikrat schlägt zudem die Einrichtung eines datensicheren nationalen Impfregisters sowie direkte Einladungen für eine Impfung vor. Der Bundestag hatte vor rund zehn Tagen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen, die etwa für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gilt.
Impfpflicht entscheidend für endemische Lage
Der Ethikrat begründet seine Entscheidung damit, dass hohe Impfquoten entscheidend seien, um in eine kontrollierte endemische Situation zu kommen. Eine Ausweitung sei nur zu rechtfertigen, wenn sie gravierende negative Folgen möglicher künftiger Pandemiewellen wie eine hohe Sterblichkeit, langfristige gesundheitliche Beeinträchtigungen signifikanter Teile der Bevölkerung oder einen drohenden Kollaps des Gesundheitssystems abschwächen oder verhindern könne. Bei den 20 Ratsmitgliedern gab es vier Gegenstimmen zu der Ad-hoc-Empfehlung.
Ohne Spaltung und Zwang
Weiter betonte der Ethikrat, dass die politischen Akteure und staatlichen Instanzen bei der Umsetzung der Impfpflicht bewusst darauf hinwirken sollten, "Frontstellungen" zwischen geimpften und nicht geimpften Menschen zu vermeiden. Die Durchsetzung der Impfpflicht unter Anwendung von körperlicher Gewalt ("Zwangsimpfung") müsse ausgeschlossen werden.