Vor 50 Jahren unterschrieb Papst Paul VI. "Humanae vitae"

Der Volksmund nannte sie "Pillen-Enzyklika"

Mit dem Verbot künstlicher Empfängnisverhütung hat die Enzyklika "Humanae vitae" einen Sturm der Entrüstung entfacht. Bis heute - 50 Jahre nach der Veröffentlichung - ist das Schreiben Papst Pauls VI. Gegenstand heftiger Diskussionen.

Autor/in:
Roland Juchem
Paul VI. (KNA)
Paul VI. / ( KNA )

Wohl kein päpstliches Rundschreiben der Neuzeit hat eine solche Kontroverse ausgelöst, stieß auf so viel Widerstand wie die Enzyklika "Humanae vitae" von Paul VI. Am 25. Juli ist es 50 Jahre her, dass er sie - nach langem innerem Ringen und bedrängt von gegensätzlichen Beratern - unterschrieb. Wenige Tage später gestand er: "Nie haben wir die Last unseres Amtes so gespürt wie in dieser Zeit." Als "Pillenenzyklika" ging "Humanae vitae" in die Geschichte ein.

Von "billiger und manchmal sogar böswilliger Abreaktion antikatholischer (...) Vorurteile und Affekte" schrieben die deutschen Bischöfe in ihrer "Königsteiner Erklärung". Mit dieser wollten sie Katholiken die damals unerwartete päpstliche Ablehnung von Pille und Kondom vermitteln. 37 Bischofskonferenzen weltweit versuchten, um Verständnis für die kirchliche zu werben. Einige, wie die deutsche, österreichische und Schweizer, sprachen davon, letztlich müssten die Eheleute ihrem Gewissen folgen, dies aber unter sorgfältiger Berücksichtigung der kirchlichen Lehre.

Pille war der Anlass

Anlass für "Humanae vitae" war zum einen die seit Beginn der 60er Jahre erhältliche "Anti-Baby-Pille", zum anderen das weltweite Bevölkerungswachstum. Daher hatte bereits Pauls Vorgänger, Johannes XXIII., im März 1963 eine "Päpstliche Kommission für Familien-, Bevölkerungsfragen und Geburtenhäufigkeit" gegründet.

Über Ehe und Familienplanung wurde auch beim Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) gestritten: Dieses hielt zwar fest, dass eheliche Sexualität nicht allein der Fortpflanzung dient, sondern ebenso Ausdruck von Liebe und Glück ist. Die Frage aber, wie verschiedene Methoden der Empfängnisregelung zu beurteilen sind, entzog Paul VI. - von konservativen Kräften bedrängt - dem Konzil.

Der Papst folgte Minderheitenvotum

Ab März 1966 prüfte eine Bischofskommission die Arbeit der bisherigen Studienkommission. Diese hatte der Papst zuvor noch personell aufgestockt, um auch Ehepaare und Frauen mit beraten zu lassen. Die Mehrheit beider Kommissionen empfahl, die Wahl der Verhütungsmethode in die Gewissensentscheidung der Eheleute zu geben.

In der Folge ließ der Papst während der ersten Bischofssynode im Herbst 1967 die anwesenden rund 200 Bischöfe um ihre Meinung zu der schon länger diskutierten hormonellen Empfängnisregelung befragen. Zwar hätten nur zwölf Prozent von ihnen in den Folgemonaten reagiert, die Mehrheit sei aber dafür gewesen, den Eheleuten die Entscheidung freizustellen.

Wie der Autor Gilfredo Marengo in seinem Buch "La nascita di un'enciclica. Humanae vitae alla luce degli Archivi Vaticani" (Die Entstehung einer Enzyklia. Humanae vitae im Licht der Vatikanischen Archive) berichtet, habe Paul VI. bis Mai 1968 insgesamt 25 schriftliche Antworten erhalten. Von diesen hätten sich sieben für ein Verbot künstlicher Empfängnisverhütung ausgesprochen. Unter den Befürwortern einer Freigabe seien unter anderen die Kardinäle Leo Suenens (Brüssel), Julius Döpfner (München), John Krol (Philadelphia) und Aloisio Lorscheider (Brasilia). Zu den Gegnern gehörten unter anderen der Krakauer Erzbischof Karol Wojtyla (der spätere Papst Johannes Paul II.) sowie Kardinal Giuseppe Siri von Genua. 

Johannes Paul II.: Im Sexualakt wirkt Gott als Schöpfer

Paul VI. folgte schließlich einem Minderheitenvotum der Kommissionen und entschied für ein Verbot, vor allem, weil "einige Lösungsvorschläge" seiner Meinung nach von der bisherigen kirchlichen Lehre abwichen. Überzeugt haben dürfte ihn zudem eine Denkschrift, die ihm im Februar 1968 von Wojtyla zugeschickt wurde. Sie kommt zum gleichen Schluss wie anschließend "Humanae vitae": Jeder einzelne Sexualakt müsse offen sein für Fortpflanzung; es reiche nicht, wenn Eheleute grundsätzlich Kinder haben wollten.

Von Pauls VI. Nachfolger Johannes Paul I. (1978) hieß es zuletzt, als Bischof habe er in dieser Frage anders gedacht. Johannes Paul II. hingegen verteidigte die Lehre von "Humanae vitae" vehement und baute die Argumentation dafür aus. Empfängnisverhütung müsse "objektiv als derart unerlaubt beurteilt werden, dass man sie niemals, aus welchem Grund auch immer, rechtfertigen kann", sagte er im September 1983 in einem Seminar über verantwortliche Elternschaft. "Das Gegenteil davon zu denken oder zu sprechen" sei wie die Auffassung, es sei "erlaubt, Gott nicht als Gott anzuerkennen". Im Sexualakt, so Johannes Paul II., wirke Gott als Schöpfer.

Neubewertung durch Franziskus?

In "Amoris laetitia", dem Schreiben von Papst Franziskus zu Ehe und Familie von 2016, heißt es: "Es gilt, die Botschaft der Enzyklika 'Humanae vitae' (...) wiederzuentdecken, die hervorhebt, dass bei der moralischen Bewertung der Methoden der Geburtenregelung die Würde der Person respektiert werden muss". Damit ist ein anderer Ton angeschlagen. Es geht nicht mehr um die moralische Bewertung von Verhütungsmethoden - auch wenn für natürliche Familienplanung geworben wird -, sondern eher um die Schönheit und Würde des Mutter- und Vaterwerdens.

Vor 50 Jahren haben die heftigen Reaktionen Paul VI. schwer getroffen. In den restlichen zehn Jahren seines Pontifikates schrieb er keine einzige Enzyklika mehr. Bei der "Wiederentdeckung" seines Lehrschreibens könnten aber Fragen zur Sprache kommen, die durchaus breiter geteilt werden: Tragen Verhütungsmittel, trotz ihrer Bedeutung für die Frauenemanzipation, dazu bei, dass Frauen zum Objekt bloßer Triebbefriedigung von Männern werden? Erleichtern sie eheliche Untreue? Künstliche Reproduktionstechniken waren damals zwar noch nicht in Sicht. Aber bei ethischen Diskussionen zur Reproduktionsmedizin kommt die problematische Trennung von Fortpflanzung und Sexualität durchaus zur Sprache.


Quelle:
KNA