Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat ihre Vorermittlungen in dem Fall beendet und leitet kein Ermittlungsverfahren ein. Dies teilte die Behörde der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Dienstag auf Anfrage mit. Bereits vor einer Woche hatte der Ingolstädter "Donaukurier" Entsprechendes berichtet; damals äußerte sich die Staatsanwaltschaft nicht dazu. Die Vorermittlungen gegen den Geistlichen wurden nach einem Beitrag der "Bild"-Zeitung vom April 2019 eingeleitet.
Andere Regelung als bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger
Das Blatt hatte berichtet, der Mann sei während seines diplomatischen Dienstes im Vatikan (2001-2008) gegen einen ihm dort unterstellten Geistlichen mehrfach sexuell übergriffig geworden. Unabhängig vom Vorgehen der Staatsanwaltschaft läuft gegen den Domkapitular derzeit noch eine kirchenrechtliche Voruntersuchung im Bistum Eichstätt. Der Geistliche hat die Vorwürfe laut Diözese als falsch zurückgewiesen, seine Ämter und Funktionen im Bistum lässt er aktuell ruhen.
Anders als der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ziehen Verstöße gegen das Zölibatsversprechen kirchenrechtliche Strafen nur unter besonderen Voraussetzungen nach sich. Dazu gehört das Erzwingen sexueller Handlungen durch Gewalt oder Drohungen. Die Höchststrafe in solchen Fällen ist die Entlassung des Täters aus dem Klerikerstand.