Vorschlag zur Abhaltung von Gottesdiensten

 (DR)

Für den katholischen Bereich gelten im Prozess schrittweiser Wiederermöglichung von öffentlichen Gottesdiensten folgende Rahmenüberlegungen, über deren Anwendung die jeweiligen Bischöfe entscheiden:

Der Sonntagsgottesdienst hat erste Priorität. Die öffentlichen Sonntagsgottesdienste werden in den Kathedralkirchen und in den Hauptschiffen der Kirchen (einschließlich der Ordenskirchen) gefeiert, nur ausnahmsweise und unter Voraussetzung ihrer Eignung in sonstigen Gottesdiensträumen (Krypta, Seitenkapelle usw.). Letzteres gilt auch für die Gottesdienste in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, die ggf. auch zusätzlichen Bestimmungen durch den Träger unterliegen.

Es gibt in den Kirchen eine Zugangsbeschränkung, die den notwendigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantiert (markierte Plätze, Platzkarten) und Gedränge vor dem Kircheneingang verhindert. Sie wird effektiv kontrolliert werden. Familien werden nicht getrennt.

(Quelle: Deutsche Bischofskonferenz)