Vorwürfe nach Finanzskandal um Kloster Neresheim verjährt

Kein "grober Eigennutz"

Schlusspunkt gesetzt: Ein Gerichtsverfahren gegen einen Anwalt, der im Zusammenhang mit dubiosen Finanzgeschäften im Umfeld des Benediktinerklosters Neresheim angeklagt war, ist wegen Verjährung eingestellt.

Akten auf einem Tisch / © Julia Steinbrecht (KNA)
Akten auf einem Tisch / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Dem 89-Jährigen wurde schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen, wie die Sprecherin des Amtsgerichts Krefeld, Kim Lande, der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Freitag sagte.

Nach dem Tod seiner Frau soll der Mann Wertpapiere aus ihrem Besitz in Höhe von 1,2 Millionen Euro nicht rechtmäßig versteuert haben. So sei laut Anklage eine Steuerschuld von 186.000 Euro entstanden.

Kein grober Eigennutz

Der Anwalt hingegen erklärt, seine Ehefrau sei nie Eigentümerin der Wertpapiere gewesen. Sie seien stattdessen Teil eines Sondervermögens gewesen, das dem Kloster Neresheim in Baden-Württemberg zugute kommen sollte.

Kloster Neresheim / © ytautas Kielaitis (shutterstock)

Das Gericht entschied nun am Freitag, dass in dem Fall kein grober Eigennutz und somit keine schwere Steuerhinterziehung vorliege. Der Anwalt habe sein Leben lang viel Geld für karitative Zwecke aufgewendet. Zudem habe er die 186.000 Euro mittlerweile beglichen.

Wenn überhaupt, dann liege eine "einfache" Steuerhinterziehung vor, für die eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt. Der fragliche Steuerbescheid nach dem Tod der Ehefrau erging allerdings bereits im Jahr 2008.

Gerichte waren mehrfach mit Abtei beschäftigt

Die Finanztransaktionen im Umfeld der Benediktinerabtei hatten schon mehrere Gerichte beschäftigt. Es ging um Geschäfte, die der jahrzehntelang amtierende Klosterchef Norbert Stoffels offenbar im Alleingang vollzogen hatte und die nicht in der Buchführung der Abtei auftauchten.

Mutmaßlich diente ein "Weinberg" genanntes System der Steuerhinterziehung. Die Existenz von Konten mit mehr als vier Millionen Euro wurde erst nach Stoffels Tod im Jahr 2013 bekannt.

2019 sprach der Bundesgerichtshof (BGH) dem Kloster das Geld zu und wies Rückforderungen Dritter letztinstanzlich ab.

Quelle:
KNA