Ein Verbot besteht etwa dann, wenn im Herkunftsland laut Aufenthaltsgesetz eine "erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit" besteht. Niemand darf abgeschoben werden, wenn in der Heimat sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner "Rasse, Religion, Nationalität oder politischen Überzeugung" bedroht sind oder ihn Folter oder die Todesstrafe erwarten.
Laut Bundesregierung ist das jedoch nicht in allen Regionen Afghanistans der Fall. Natürlich sei die Sicherheitslage im Land kompliziert, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière im Februar in Kabul. "Aber Afghanistan ist ein großes Land. Dort gibt es unsichere und sichere Gebiete."
Im Jahr 2016 wurde weniger als der Hälfte aller Asylanträge von Afghanen stattgegeben. Rund 11.500 der etwa 12.500 Abgelehnten (Stand: 30. September) dürfen nur noch aufgrund einer Duldung in Deutschland bleiben - etwa weil sie aus einer Gegend Afghanistans stammen, die unsicherer ist als andere.