Warum die katholische Kirche gleichgeschlechtliche Ehen ablehnt

"Ungleiches ist nicht gleich"

Zehn Jahre nach Einführung des Lebenspartnerschaftgesetzes für homosexuelle Paare machen sich Politiker von SPD, FDP, Grünen und Linkspartei stark für eine rechtliche Gleichstellung mit der Ehe. Unionspolitiker lehnen das ab und auch die katholische Kirche. Warum ist das so?

 (DR)

Vor zehn Jahren, am 1. August 2001, trat das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft. Gleichgeschlechtliche Partner können seitdem eine der Ehe ähnliche Gemeinschaft in der Regel vor dem Standesamt schließen. Ihnen stehen damit viele Rechte und Pflichten von Ehepartnern zu, etwa bei Erbangelegenheiten oder in

puncto Unterhaltszahlungen.



Eine Fülle von Gerichtsurteilen hat die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren immer weiter vorangetrieben. So können sich gleichgeschlechtliche Partner heute im Todesfall Vermögen vererben, ohne horrende Steuern dafür zahlen zu müssen.



Zwar können sie weiterhin keine fremden Kinder adoptieren, und bei der Einkommensteuer werden sie wie Ledige behandelt. Aber auch dafür liegen bereits Musterklagen beim Bundesverfassungsgericht vor. Rund 20.000 homosexuelle Paare haben sich in Deutschland mittlerweile das Ja-Wort gegeben Das ist jede dritte bis fünfte gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft - allerdings schwankt hier die Statistik. Einige haben sich schon wieder scheiden lassen, aber auch hierfür gibt es noch keine verlässlichen Zahlen.



Nun haben Politker von Grünen, FDP und der Linken sowie die Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), Christine Lüders, eine Gleichstellung mit der Ehe sowie das volle Adoptionsrecht für Lesben und Schwule gefordert. Unionspolitiker widersprechen den Forderungen. Der Rechtsexperte der Unionsbundestagsfraktion, Norbert Geis (CSU), betont, eine völlige Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften widerspreche dem verfassungsrechtlichen Schutz und Vorrang von Ehe und Familie. Ebenso lehnte er eine Adoption durch Homosexuelle unter Hinweis auf das Kindeswohl ab.



Ungleiches ist nicht gleich

Die katholische Kirche in Deutschland hat zu diesem Thema eine eindeutige Haltung. So stellt die Zentralstelle Pastoral der Deutschen Bischofskonferenz fest: "Bei einer Ehe handelt es sich um zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts. Das Geschlecht ist nicht nur etwas am Menschen, sondern bestimmt ihn durch und durch. Mann und Frau ergänzen und bereichern sich in ihrer Liebe gegenseitig auf besondere Weise - geistig, psychisch und körperlich. In der Fruchtbarkeit ihrer Liebe wird die Verwiesenheit von Mann und Frau in herausragender Weise sichtbar und für die Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft wichtig. Der Zusammenhang von Ehe und Familie ist ein wesentlicher Grund des besonderen Schutzes der Ehe, zu dem unsere Verfassung den Staat verpflichtet.



Bei gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und der Ehe handelt es sich eben nicht um vergleichbare Lebensformen. Unser Grundgesetz verlangt die Bevorzugung der Ehe gegenüber allen anderen Formen der Partnerschaft, weil sie für die Gesellschaft Unvergleichliches leistet. Sie sichert durch die Zeugung und Erziehung von Kindern die Zukunft unserer Gesellschaft. Davon profitiert die ganze Gesellschaft, auch Menschen ohne Kinder und gleichgeschlechtliche Paare. Durch eine Gleichstellung würde Unvergleichliches gleich behandelt."