"Es ist unverständlich, dass ein so wichtiges und sensibles Thema so schnell und ohne vorherige substanzielle Debatte behandelt wird", teilten sie am Dienstag in Brüssel mit.
Nachdem der Schwangerschaftsabbruch im vergangenen Jahr aus dem Strafgesetzbuch gestrichen wurde, soll nun der Zeitraum verändert werden, in dem eine Abtreibung vorgenommen werden kann. Anstatt bis zur 12. soll die Abtreibung bis zur 18. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden können. Zudem wird die erforderliche Bedenkzeit von sechs auf zwei Tage verkürzt. Eine Abstimmung soll in den kommenden Tagen im Plenum des Parlaments stattfinden.
Schutz der Menschenwürde und körperlichen Integrität auch für ungeborenes Leben gefordert
Die Bischöfe kritisieren, Abtreibung werde unter den veränderten Regeln zu einem "gewöhnlichen medizinischen Verfahren". Der Rechtsstaat garantiere den Schutz der Menschenwürde und der körperlichen Integrität aller Menschen, schreiben die Bischöfe. "Ist es nicht dasselbe für ein ungeborenes Menschenleben? Warum so tun, als wäre es noch kein Leben? Wo ist die Grenze?", fragen sie. "Warum werden diese Fragen in der Debatte so selten, wenn überhaupt, behandelt?", heißt es in ihrer Erklärung.