Meldestellen: Jede Diözese muss bis Juni 2020 eine oder mehrere "leicht zugängliche" Meldestellen einrichten, denen Verdachtsfälle angezeigt werden können.
Meldepflicht: Priester und Ordensleute sind künftig verpflichtet, Informationen über Verdachtsfälle vollständig und "unverzüglich" bei den zuständigen kirchlichen Stellen anzuzeigen.
Neue Straftatbestände: Der Erlass erkennt bestimmte Arten von Verstößen gegen das sechste Gebot, das Ehebruch verbietet, als Straftatbestände an. Auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Schutzbedürftigen sowie Herstellung, Besitz und Verbreitung von kinderpornografischem Material fallen unter die neue Regelung.
Definition von "Schutzbefohlenen" als Opfer: Die Pflicht zur Meldung besteht in Zukunft auch, wenn Ordensfrauen und abhängige volljährige Seminaristen oder Ordensnovizen betroffen sind.
Vertuschung: Als neuen Straftatbestand führt der Papst die Vertuschung von Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche ein.
Umgang mit Opfern: Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch muss die Kirche Opfern auch medizinische und psychotherapeutische Hilfe anbieten. (epd,kna)