Was sich alles im neuen Jahr geändert hat

Mehr Geld für Eltern, strengere Regeln für Arbeitslose

In der Arbeitsmarkt-, Gesundheits- und Familienpolitik gibt es zum 1. Januar 2007 einige gesetzliche Änderungen. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

 (DR)

Elterngeld: 2007 wird das Elterngeld eingeführt - allerdings nur für Nachwuchs, der nach Silvester geboren wird. Legen Vater oder Mutter eine berufliche Pause ein, zahlt der Staat bis zu 14 Monate 67 Prozent des letzten Nettogehalts - für Erwerbslose mindestens 300 Euro, generell höchstens 1800 Euro.

Kindergeld: Die Altersgrenze, bis zu der für in Ausbildung befindliche oder studierende Kinder noch Kindergeld gezahlt wird, sinkt von 27 auf 25 Jahre. Außerdem erlischt der Anspruch auf Ausbildungsfreibetrag oder auf einen höheren Zuschuss zur Riester-Rente ab dem 26. Lebensjahr. Ausgenommen sind Kinder, die im Jahr 2006 das 25. oder 26. Lebensjahr vollendet haben.

Rentenversicherung: Zum 1. Januar 2007 wird der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung auf 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung auf 26,4 Prozent angehoben. Der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem kommenden Jahr 79,60 Euro.

Arbeitslosenversicherung: Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt im kommenden Jahr um 2,3 Punkte auf 4,2 Prozent.

Sanktionen für ALG-II-Empfänger: Ab dem 1. Januar 2007 drohen Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) bei Pflichtverletzungen schärfere Sanktionen. Wer also etwa zum zweiten Mal einen zumutbaren Job ablehnt, dem kann die Leistung um 60 Prozent gekürzt werden. Jede weitere Pflichtverletzung hat einen kompletten Wegfall aller Leistungen (das heißt den Regelsatz sowie den Leistungen für Unterkunft und Heizung) für jeweils drei Monate zur Folge. Für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, entfällt der Anspruch auf alle Leistungen bereits bei der zweiten Pflichtverletzung für drei Monate. In Ausnahmefällen werden dieser Personengruppe die Leistungen für Unterkunft und Heizung in vollem Umfang weiter gezahlt, um Obdachlosigkeit bei Jugendlichen zu vermeiden.

Berücksichtigung von Pflegegeld bei der ALG-II-Berechnung: Das Pflegegeld setzt sich aus einem Aufwendungsersatz und einem Erziehungsbeitrag zusammen. Der Aufwendungsersatz stellt kein Einkommen der Pflegeperson dar. Ab dem 1. Januar wird der Erziehungsbeitrag für das erste und zweite Pflegekind gar nicht, für das dritte jedoch zu 75 Prozent und für jedes weitere Pflegekind in voller Höhe als Einkommen angerechnet.

ALG II und Rentenversicherung: Für ALG-II-Empfänger wird ab dem 1. Januar ein monatlicher Beitrag in Höhe von 40 Euro (bisher 78 Euro) in die gesetzliche Rentenkasse abgeführt. Für Arbeitslose, die daneben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige selbstständige Tätigkeit ausüben, gilt diese Versicherungspflicht nicht mehr. Dies gilt auch für Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld I.

Krankenversicherung: Ab Januar gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung neue Grenzwerte für die Versicherungspflicht und die Beitragsbemessung. Arbeitnehmer, die sich privat versichern wollen, müssen ab Januar mindestens 47.700 Euro jährlich (monatlich 3.975 Euro) in den letzten drei Jahren verdient haben, um aus der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 privat versichert waren, gilt ab 2007 weiterhin eine Pflichtversicherungsgrenze von 42.750 Euro.