Der lateinische Spruch "visitatio ad limina apostolorum". Zu Deutsch: Besuch bei den Türschwellen (der Grabeskirchen) der Apostel, gemeint sind Petrus und Paulus.
Es handelt sich um einen Besuch in Rom
Katholische Bischöfe besuchen den Papst. Und - auch wenn das immer eine Ehre ist - das sind keine reinen Höflichkeitsbesuche. Die Bischöfe sind zu den Ad-limina-Besuchen alle 5 Jahre verpflichtet. Das steht so im katholischen Kirchenrecht in den Canones 399 und 400 drin.
Sie sind verpflichtet persönlich dem Papst über den Stand der ihnen anvertrauten Diözese Bericht zu erstatten. In der Form und der Zeit wie es vom apostolischen Stuhl, also dem Papst, festgelegt wird. Außerdem steht auf dem Plan: "Besuch und Verehrung der Apostelgräber von Petrus und Paulus" – daher ja auch der Titel für den Besuch. Das ist seit 1585 so. Damals hat das Papst Sixtus V. das in der Apostolischen Konstitution "Romanus Pontifex" festgelegt.
Alle Bischöfe kennen den Weg nach Rom
Im Schnitt sind es 500 Bischöfe, die auf diese Weise im Jahr zu Besuch beim Papst erscheinen. Sie reden aber nicht nur mit dem Kirchenoberhaupt. Während des Besuchs führen die Bischöfe auch Gespräche mit Vertretern der Ämter, Institutionen und Behörden der Päpstlichen Verwaltung. Das Ganze soll ein Austausch zwischen Rom und den Bistümern auf der ganzen Welt sein.
Seit 1585 hat sich da nichts geändert?
Doch, denn es heißt im Kirchengesetz dazu dass die Berichterstattung in "Zeit und Form" so stattfinden, wie der apostolische Stuhl, also der Papst, es festlegt. Papst Franziskus hat zum Beispiel Einzelaudienzen der Bischöfe abgeschafft. Und seit diesem Jahr, 2017, gibt es keine vorgefassten, aufgeschriebenen Papstreden bei den Ad-limina-Besuchen mehr. Franziskus mag es lieber umgangssprachlicher.