So Diringer in der "Welt am Sonntag". Diese Kompetenz müsse der Staat nutzen, "auch damit er sich Bestrebungen zu seiner Umgestaltung erwehren kann". Die Frage, ob "alles, was sich als Religion bezeichnet", unter den Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Religionsfreiheit falle, sei zuletzt immer wichtiger geworden.
Thema gewinnt an Relevanz
In den vergangenen Jahren hätten Gerichte vor allem über Streitfragen zum Islam entschieden, so Diringer. Grundsätzlich gelte: "Je weiter man den Schutzbereich des Grundrechts zieht, umso mehr stellt sich die Frage der Beschränkbarkeit."
Die Religionsfreiheit könne nur durch Rechte mit Verfassungsrang beschränkt werden, also zum Beispiel die weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates, erklärt Diringer. Dies sei wiederum im Hinblick auf den hohen Rang des Grundrechts häufig schwierig. "Geführt werden sollte diese Diskussion."