Im gestern veröffentlichen Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger wird neben anderen ein ehemaliger Leiter der Hauptabteilung Seelsorge Personal benannt, der ebenfalls eine Pflichtverletzung begangen hat. Konkret wird im Gutachten ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht in einem Fall benannt. Dieser Hauptabteilungsleiter ist der jetzige Weihbischof Ansgar Puff. Er hat den Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki gebeten, ihn vorläufig bis zur Klärung der Umstände zu beurlauben. Er tut dies, um eine sachgerechte Bewertung der im Gutachten der Kanzlei Gercke Wollschläger benannte Pflichtverletzung zu ermöglichen. Der Kardinal hat dieser Bitte entsprochen und Weihbischof Puff vorläufig von seinen Aufgaben beurlaubt. (ebk/19.3.21)
Weihbischof Puff bittet um Beurlaubung
Verstoß gegen die Aufklärungspflicht
Share on