Für Papst Franziskus ist klar, die Todesstrafe verstoße gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person. Das stößt vor allem bei US-Katholiken auf Kritik: Während die Bischofskonferenz für die Klarstellung dankbar ist, tun sich viele Gläubige schwer damit.
"Grund für die Erlaubnis der Todesstrafe hinfällig"
Ob sich die Glaubenslehre so einfach ändern ließe, fragen sich auch andere konservative Katholiken. Der Kölner Weihbischof Dominikus Schwaderlapp widerspricht: "Was sich ändert und geändert hat, das sind die Lebensumstände. In Zeiten, in denen der Staat keine andere Möglichkeit sah, seine Menschen zu schützen, als mit der Todesstrafe, war dies sozusagen als Notwehrrecht geduldet." Heute gebe es Möglichkeiten, Straffällige in Gewahrsam zu nehmen, um die Menschen wirksam zu schützen.
Der Grund für die Erlaubnis der Todesstrafe sei somit hinfällig geworden. In der bislang gültigen Fassung hieß es, die Kirche schließe die Todesstrafe unter bestimmten Bedingungen nicht aus, wenn dies der einzige Weg wäre, Menschen vor einem Aggressor zu schützen. "Mit Entschiedenheit" setze sich die Kirche für die Abschaffung der Todesstrafe in der ganzen Welt ein, so der Weihbischof.
Katechismus-Artikel 2267
Heute gebe es "ein wachsendes Bewusstsein dafür, dass die Würde der Person auch dann nicht verloren geht, wenn jemand schwerste Verbrechen begangen hat", so steht es im aktualisierten Katechismus-Artikel 2267. Der neue Text verweist als Quelle auf eine Ansprache von Papst Franziskus am 11. Oktober 2017. In einer Rede vor Kurienvertretern anlässlich der Veröffentlichung des Katechismus vor 25 Jahren sprach er sich für eine offizielle Verurteilung der Todesstrafe aus.