Die Notbetreuung in der Kindertagespflege und schulischen Gemeinschaftseinrichtungen ist laut einer veröffentlichten Leitlinie der nordrhein-westfälischen Landesregierung für Beschäftigte in insgesamt zehn Sektoren nach Absprache möglich. Zudem müssen die Eltern mit einem Schreiben des Arbeitgebers nachweisen, dass sie unabkömmlich sind. Zur sogenannten kritischen Infrastruktur zählen demnach:
Energie: Strom, Gas, Kraftstoffversorgung - Wasser, Entsorgung - Ernährung, Hygiene, vor allem Produktion, Groß- und Einzelhandel - Informationstechnik und Telekommunikation - Gesundheit, neben Kliniken und Ärzten unter anderem auch Apotheken und Arzneimittelhersteller - Finanz- und Wirtschaftswesen - Personal der Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter (Auszahlung des Kurzarbeitergeldes) - Transport und Verkehr, insbesondere öffentlicher Personennah- sowie Personenfern- und Güterverkehr; Flug- und Schiffsverkehr - Medien, vor allem im Bereich Nachrichten, Information, Risiko- und Krisenkommunikation - staatliche Verwaltung, darunter Justiz, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Justizvollzug, Veterinärwesen, Lebensmittelkontrolle, Asyl- und Flüchtlingswesen, Verfassungsschutz und Gesetzgebung sowie Parlament - Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe.