Deutschland verzeichnet 51 Welterbestätten. Dazu gehören der Kölner und der Aachener Dom, die Altstadt Lübecks, Schlösser und Parks in der Region Potsdam-Berlin, die Klosteranlage Maulbronn, das Bauhaus und seine Stätten in Weimar und Dessau, der Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen, das Wattenmeer, alte Buchenwälder in Deutschland oder die Hamburger Speicherstadt. Weltweit stehen unter anderen die Pyramiden von Gizeh in Ägypten, die Akropolis von Athen und der Grand Canyon in den USA unter besonderem Schutz.
Kriterien für die Anerkennung als Welterbe sind "der außergewöhnliche universelle Wert der Stätte und ein Managementplan, der die Erhaltung des Erbes für zukünftige Generationen sicherstellt", so die Unesco. Staaten mit Welterbestätten verpflichten sich, diese zu schützen und für künftige Generationen zu bewahren. Das Welterbekomitee überprüft regelmäßig den Erhaltungszustand und bittet um Verbesserungsmaßnahmen, wenn es "den außergewöhnlichen universellen Wert" gefährdet sieht.
Das Unesco-Welterbekomitee setzt sich aus Vertretern der Staaten zusammen, die der Welterbekonvention beigetreten sind. Es entscheidet jährlich über die Einschreibung neuer Kultur- und Naturstätten in die Liste sowie über Erweiterungsanträge.