Bis zur ersten Jahrtausendwende waren alle Kirchen nominell dem Salvator Christus geweiht, gemeinsam mit großen Heiligen der Bibel.
Heilige und Moden
Mit der Zunehmenden Heiligenverehrung im Mittelalter wurden dann die Kirchen unter das Patronat der oder des Heiligen gestellt, deren oder dessen Reliquien sie beherbergte. Also, nach ihm oder ihr benannt.
Dann kamen auch noch die Stiftskirchen hinzu: Deren Namen haben die jeweiligen Grundbesitzer den Namen der Kirche, also das Patrozinium gewählt.
Aktuell: pragmatisches Vorgehen
Ekklesionym ist das Fachwort für einen solchen Kirchennamen. Einmal gewählt, besteht das Patrozinium einer Kirche, Kapelle, Kathedrale oder was auch immer so lange diese existiert.
Heutzutage gibt es eigentlich keine expliziten Vorschriften zur Kirchenbenennung. Die Frage, wem die neue Kirche geweiht sein soll wird aber meistens zwischen der Gemeinde und dem jeweiligen Bischof diskutiert: dem Pfarrer, Kirchenvorstand und dem Generalvikariat. Dies ist auch sinnvoll, denn der Bischof vollzieht zu guter Letzt die formale Namensgebung durch die Weihe des Kirchengebäudes.
Ausnahmen bestätigen die Regel:
Zum einen gab es immer wieder Moden bei Wahl der Patrozinien: in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis zur ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts Stand der Heilige Josef hoch im Kurs. Damals entstanden viele Kirchen für Arbeiter und Josef, der Zimmermann, ist der Patron der Arbeiter.
Dann gab es auch noch ab und an sozusagen eine unausgesprochene Stiftkirche. In Köln wurde zum Beispiel Sankt Agnes auf Wunsch von Peter Joseph Röckerath, seines Zeichens Theologe wie auch Bauunternehmer, benannt. Röckerath hatte den Bau maßgeblich finanziert und seine verstorbene Frau hieß Agnes. Ähnlich verhält es sich mit Sankt Augustinus in Essen Kettwig, sie soll nach dem Finanzier August Thyssen benannt worden sein.
So kommt dann die eine oder andere Kirche auch schon mal zu einem ungewöhnlichen Namen.