Werkstätten für Behinderte kritisieren geplantes Teilhabegesetz

"Rolle der Wohn- und Werkstätten wird geschwächt"

Die "Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen" hält das geplante Bundesteilhabegesetz für mangelhaft. Die Beschäftigung von Behinderten werde nicht ausreichend gefördert.

Behinderte Aktivisten protestieren gegen Teilhabegesetz / © Rainer Jensen (dpa)
Behinderte Aktivisten protestieren gegen Teilhabegesetz / © Rainer Jensen ( dpa )

Die Bundesarbeitsgemeinschaft forderte eine Verbesserung des Einkommens für die 300.000 behinderten Beschäftigten in Werkstätten. Derzeit liege der Entgeltsatz bei ungefähr 200 Euro im Monat, zu dem Sozialhilfen hinzukämen, sagte der Vorstandsvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft, Martin Berg, am Mittwoch in Frankfurt am Main.

Leider sei der Gesetzgeber nicht auf den Vorschlag einer Erhöhung des Arbeitsförderungsgeldes eingegangen. Ferner öffne das Gesetz den Raum für "andere Anbieter" von Arbeit neben den Werkstätten, schreibe diesen aber keine Standards entsprechend der Werkstättenverordnung vor.

"Gesetz schwächt Rolle der Wohn- und Werkstätten"

Außerdem sei das geplante "Budget für Arbeit", das reguläre Arbeitsverhältnisse durch Lohnkostenzuschüsse fördern solle, nicht für schwerst Mehrfachbehinderte vorgesehen, kritisierte Berg. Insgesamt schwäche das Gesetz die Rolle der Wohn- und Werkstätten. Die Sozialhilfeträger, je nach Bundesland Kommunen, Kreise oder der Landeswohlfahrtsverband, hätten künftig fast alleine das Sagen über die Planung der Hilfen.

Die Tendenz des Gesetzes von der Fürsorge zur Teilhabe sei jedoch begrüßenswert, sagte Berg. Er äußerte sich im Vorfeld des alle vier Jahre stattfindenden Bundeskongresses der Werkstätten vom 20. bis 22. September in Chemnitz.

Kritik: Zu wenig Werkstatträte

Eine zwiespältige Beurteilung des geplantes Gesetzes zog für die Beschäftigten das Vorstandsmitglied der Werkstatträte Deutschland, Martin Kisseberth. Einerseits würden künftig Werkstatträte als Vertretung der Beschäftigten in allen Einrichtungen vorgeschrieben, sagte er. Bisher pflegten nur kirchliche und diakonische Werkstätten eine Mitwirkung, nicht aber kommunale Werkstätten. Andererseits werde die Zahl der Vertreter auf 13 begrenzt, obwohl es Einrichtungen mit mehr Niederlassungen und mehreren Tausend Beschäftigten gebe.

Das Bundesteilhabegesetz für behinderte Menschen soll am 22. September in den Bundestag eingebracht werden.    


Quelle:
epd