Westfälische Kirche ruft zu Glockenläuten für Frieden auf

Zeichen der unbedingten Friedenssucht

Die westfälische Kirche ruft zum Glockenläuten für den Frieden auf. So sollen am Sonntagnachmittag in möglichst vielen Gemeinden die Kirchenglocken für zwölf Minuten läuten. Zudem sollen Friedensgebete stattfinden.

Blick durch den Glockenstuhl von St. Anna in Neuehrenfeld / © Jan Hendrik Stens (DR)
Blick durch den Glockenstuhl von St. Anna in Neuehrenfeld / © Jan Hendrik Stens ( DR )

Das kündigte das Oikos-Institut der Evangelischen Kirche von Westfalen am Dienstag in Dortmund an. Damit solle "ein Zeichen der unbedingten Friedenssucht und der damit verbundenen Solidarität mit den Opfern von Krieg und Gewalt" gesetzt werden, erläuterte der Friedensbeauftragte der westfälischen Kirche, der Bielefelder Superintendent Christian Bald.

Der jährliche Sonntag "Reminiszere", der in diesem Jahr auf den 25. Februar fällt, soll daran erinnern, dass es in zahlreichen Ländern keine Religionsfreiheit gebe, erklärte die Landeskirche. Immer wieder würden Christinnen und Christen wegen ihres Glaubens bedrängt und verfolgt. In diesem Jahr soll dieser Sonntag mit Blick auf aktuelle Krisen für Friedensgeläut und -gebete genutzt werden.

Religionsfreiheit ist keine Selbstverständlichkeit

Es sei nicht selbstverständlich, "dass wir in Frieden leben und in Freiheit unsere Religion ausüben können", erklärte Bald. Der Superintendent verwies darauf, dass Russland seinen kriegerischen Angriff auf die Ukraine am 24. Februar vor zwei Jahren begonnen habe. Ein Ende des Krieges und Terrors sei auch in der Region des Nahen Ostens nicht in Sicht. Die Situation im Nahen Osten wird auch Thema des Weltgebetstags der Frauen am 1. März sein, für den palästinensische Frauen die Liturgie erarbeitet haben

Der Sonntag "Reminiszere" (lateinisch für "Gedenke") geht auf den Psalms 25 zurück: "Gedenke Herr, an deine Barmherzigkeit".

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. In Deutschland heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die ungestörte Religionsausübung - gleich welcher Konfession - soll ebenfalls gewährleistet sein.

Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. (Open Doors)
Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. ( Open Doors )
Quelle:
epd