Bei dem Treffen sei es um Aufgabenprofil und Arbeitsweise des Beirats und die Mitwirkung in der unabhängigen diözesanen Aufarbeitungskommission sowie im Beraterstab des Bischofs gegangen, teilte das Bistum am Freitag mit.
Hinweise, Vorschläge und Kritik
Laut Satzung leistet der Betroffenenbeirat als Expertengremium einen Beitrag in den Bereichen Aufarbeitung, Prävention und Intervention. Seine Themen ergäben sich sowohl aus den Anliegen der Betroffenen als auch aus den Fragestellungen des Bistums. "Der Beirat ist Impulsgeber", heißt es in der Satzung.
Vor geplanten Maßnahmen werde er angehört und gebe Hinweise sowie Vorschläge. Zudem setze sich das Gremium kritisch mit den bereits vorliegen Konzepten zum Umgang mit Fragen der sexualisierten Gewalt auseinander. Die fünf ehrenamtlichen Mitglieder Werner Baulig, Uwe Christoffer, Werner Huffer-Kilian, Eric Mührel und Karl-Horst Wirz sind den Angaben zufolge für drei Jahre berufen.
Ein weiterer Schritt für das Bistum
"Ohne die Beteiligung von Betroffenen können weder Aufarbeitung noch Prävention gelingen», betonte Ackermann.
Mit der Gründung eines Betroffenenbeirats gehe das Bistum einen weiteren Schritt auf dem Weg, auf den es sich mit der Unterzeichnung der "Gemeinsamen Erklärung" mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, im vergangenen Juni gemacht habe.