"Wie bereits im Januar dieses Jahres angekündigt, konnten sich die deutschen Bischöfe damit auf ein einheitliches kirchliches Verfahren verständigen", erklärte Thomas Sternberg am in Bonn.
"Der Unabhängigen Arbeitsgruppe ist für die Mitarbeit an der Erklärung zu danken. Wie schon in unserem Beschluss von Ende März festgehalten, halten wir auch in der Durchführung die Unabhängigkeit der lokalen Kommissionen und den überdiözesanen Austausch für besonders wichtig. Nur mit Offenheit, Transparenz und klaren Standards kann dem verbreiteten Misstrauen angesichts früher üblicher Vertuschung begegnet werden", betonte Sternberg.
Es werde außerdem eine "angemessene Beteiligung" der Betroffenen sichergestellt. "Das Übereinkommen ist neben der Etablierung einheitlicher Präventionsstandards ein weiterer wichtiger Schritt zu einer Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs, die zum Vorbild werden kann", so der ZdK-Präsident.
Verbindlichkeit und Umsetzung
Sternberg erklärte, er erwarte eine "ähnliche Verbindlichkeit und Umsetzung" auch in Bezug auf die Anerkennung erlittenen Leids in Diözesen und Orden im Sinne einer vom ZdK-Hauptausschuss verabschiedeten Erklärung.
Die Bischöfe hatten zuvor unter dem Vorsitz des Limburger Bischofs Georg Bätzing beraten. Auf Eckpunkte hatten sich der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, und der Missbrauchsbeauftragte der Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, im vergangenen November verständigt. Demnach soll die Aufarbeitung in den Bistümern durch unabhängige Kommissionen transparent und nach einheitlichen Kriterien erfolgen.
Damit soll es in allen 27 Bistümer künftig eine solche unabhängige Kommission geben; einige Diözesen haben bereits mit einer Aufarbeitung nach festgelegten Standards begonnen. In den Kommissionen sollen Vertreter des jeweiligen Bistums, Experten aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung sowie Betroffene sitzen.