Wie es im Bistum Augsburg jetzt weitergeht

Warten auf Post aus Rom

Ein katholischer Bischof kann nicht einfach zurücktreten. Sein Gesuch muss erst vom Papst angenommen werden - und das kann manchmal mehrere Monate dauern. Im Bistum Augsburg rechnet man jedoch fest damit, dass Benedikt XVI. zügig dem Gesuch von Bischof Walter Mixa entsprechen wird.

Autor/in:
Christoph Renzikowski
 (DR)

Damit tritt die sogenannte Sedisvakanz ein. Die weiteren Schritte bis zur Installation eines neuen Bischofs sind im Kirchenrecht geregelt.

Bis zum Eintreffen des Dekrets aus Rom bleibt Mixa formal im Amt. Seine Absage mehrerer öffentlicher Termine in den nächsten Tagen zeigt aber, dass er seine Leitung nicht mehr uneingeschränkt ausüben wird. Innerhalb einer Woche nach der Annahme des Rücktritts muss das Domkapitel unter Vorsitz des dienstältesten Weihbischofs, das ist im Augsburger Fall Josef Grünwald (74), einen Administrator ernennen.
Grünwald wurde 1995 zum Bischof geweiht und leitete das Bistum bereits übergangsweise bis zur Versetzung Mixas von Eichstätt nach Augsburg vor fünf Jahren.

Diözesanadministrator im Einsatz
Ein Diözesanadministrator regelt nach Art eines Geschäftsführers den laufenden Betrieb, darf aber keine Entscheidungen fällen, die seinen Nachfolger binden. Dazu gehören zum Beispiel Personalien wie die Besetzung von Pfarrstellen.

Für das Suchen und Finden eines neuen Bischofs ist das Bayerische Konkordat von 1924 maßgeblich, der älteste in Deutschland gültige Staatskirchenvertrag. Die sieben Diözesanbischöfe und auch ihre Domkapitel schicken unabhängig voneinander alle drei Jahre Listen nach Rom mit den Namen von Kandidaten, die ihnen als geeignet erscheinen. Unverzüglich nach Beginn der Sedisvakanz tut dies auch noch einmal das betroffene Domkapitel. Die Vorschläge werden vom Nuntius mit Kommentaren versehen, für die er auch auf diskrete Befragungen gut beleumundeter Katholiken zurückgreift, die die Kandidaten kennen.

Mal wieder: Sonderfall Bayern
Im Unterschied zu den anderen deutschen Diözesen ist der Papst bei seiner Ernennung der Bischöfe in Bayern weitgehend frei. Zwar muss der von ihm zu ernennende Bischof auf irgendeiner Liste namentlich stehen, aber das kann auch eine ältere sein. Das betroffene Domkapitel hat, anders als im Geltungsbereich des Badischen und des Preußischen Konkordats, kein Wahlrecht.

Wenn sich der Papst entschieden hat, teilt er den Namen der Bayerischen Staatsregierung mit. Dabei versichert er sich, «dass gegen den Kandidaten Erinnerungen politischer Natur nicht obwalten», wie es im Konkordat heißt. Von dieser Art Einwendung hat die Münchner Staatskanzlei aber in den vergangenen Jahrzehnten keinen Gebrauch gemacht. In der Regel wird wenige Tage nach dieser letzten Abstimmung der neue Bischof offiziell ernannt und dies zeitgleich in der Bischofsstadt wie im Vatikan bekanntgegeben.

Erst durch die Weihe ins Amt
Ins Amt kommt der neue Bischof aber erst mit seiner Weihe, falls er sie noch nicht empfangen hat. In letzterem Fall ist die Verlesung des päpstlichen Ernennungsschreibens maßgeblich. Beide Akte erfolgen im Rahmen festlicher Gottesdienste in der jeweiligen Bischofskathedrale. Bereits geweihte Bischöfe müssen spätestens zwei Monate nach Bekanntgabe ihrer Ernennung installiert sein, die anderen in vier Monaten.

An dem Verfahren, das in der jüngeren Vergangenheit Bayerns wiederholt länger als ein Jahr gedauert hat, wird immer wieder auch kirchenintern Kritik geäußert. Dabei geht es häufig um die lange Dauer. Diese resultiert dem Vernehmen nach aber nicht zwangsläufig aus dem komplexen Prozedere, sondern daher, dass die Auserkorenen inzwischen des Öfteren absagen. Andere Stimmen, vor allem von Laien, sprechen sich für eine stärkere Mitsprache des Kirchenvolks aus. Dies geschieht bisweilen schon jetzt dadurch, dass Bischöfe und Domkapitel bei der Erstellung ihrer Listen von sich aus breitere Kreise der Diözese beteiligen.