Am Montag um 12.00 Uhr ist im Vatikan und in Rottenburg zeitgleich die Annahme des Rücktrittsgesuchs von Bischof Gebhard Fürst durch Papst Franziskus offiziell bekanntgegeben worden. Seitdem ist der Bischöfliche Stuhl der Diözese Rottenburg-Stuttgart - des viertgrößten deutschen Bistums - unbesetzt.
Bischof Fürst hatte allerdings schon vor einigen Tagen bekannt gemacht, dass der Papst sein altersbedingtes Rücktrittsgesuch angenommen habe. Seine Verabschiedung als Bischof von knapp 1,7 Millionen Katholiken in Württemberg fand am Samstag in Rottenburg statt, an Fürsts 75. Geburtstag.
Diözesanadministrator wird gewählt
Nun beginnt die sogenannte Sedisvakanz ("Der Stuhl steht leer"). Doch das Kirchenrecht kenne "kein führungsloses Bistum", erklärt die Diözese. Das Rottenburger Domkapitel werde gemäß dem Kirchenrecht "bereits am Montagnachmittag" einen Diözesanadministrator wählen.
Voraussichtlich am frühen Montagabend soll das Ergebnis dieser Wahl bekanntgegeben werden. Der Übergangsverwalter leitet die Diözese, bis ein neuer Bischof gewählt und eingesetzt ist.
Der Diözesanadministrator hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein Diözesanbischof, aber er darf "keine Entscheidung treffen, die den nächsten Bischof binden oder in seiner Amtsführung hindern könnte". So darf er zum Beispiel keine neuen Pfarrer ernennen.
Wie lange die Sedisvakanz dauert, sei "nicht absehbar", so die Diözese auf ihrer Homepage. Der letzte Administrator der Diözese Rottenburg-Stuttgart sei knapp 15 Monate lang im Amt gewesen: Weihbischof Johannes Kreidler leitete das Bistum nach der Entpflichtung Walter Kaspers im Frühjahr 1999 bis zur Amtseinführung des damals neu gewählten Bischofs Gebhard Fürst im September 2000.
Bischofswahl nach Badischem Konkordat
Die Rottenburger Bischofswahl richtet sich nach dem 1932 geschlossenen Badischen Konkordat. Demnach reicht das Rottenburger Domkapitel dem Heiligen Stuhl eine Liste "geeigneter Kandidaten" ein.
Die Kandidatenliste des Domkapitels muss der Vatikan "würdigen".
Übersetzt heißt das, dass sich der Vatikan an den Vorschlägen orientieren oder sie ignorieren kann. Eine wichtige Rolle hinter den Kulissen spielt der Vatikanbotschafter in Deutschland, Nuntius Nikola Eterovic. "Weder die Rottenburger Vorschläge noch der Bericht des Nuntius sind für den Heiligen Stuhl bindend", erläutert das Bistum.
"Der Papst erstellt eine eigene Liste mit drei Kandidaten, die er für geeignet hält."
Auf dieser Liste ("Terna") muss laut dem Badischen Konkordat mindestens ein Priester der Diözese Rottenburg-Stuttgart unter den Kandidaten sein. Ist die Liste aus Rom in Rottenburg eingetroffen, kommt das Domkapitel - das aus elf Domkapitularen besteht, zu denen auch die drei Weihbischöfe der Diözese zählen - zur Bischofswahl zusammen. "Binnen dreier Monate" müsse dann "in freier, gleicher und geheimer Wahl" ein neuer Bischof gewählt werden, so das Bistum.
Mindestens 35 Jahre alt und seit mehr als fünf Jahren Priester
Der neue Bischof muss laut Kirchenrecht mindestens 35 Jahre alt und seit mehr als fünf Jahren Priester sein. Und er muss sich durch "festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Lebensweisheit und Klugheit auszeichnen". Fürst hatte am Samstag noch einen Tipp für seinen Nachfolger: "Man muss die Menschen und die Diözese mögen." Und man müsse "Kuddl" haben, schwäbisch für Ausdauer.
Mit dem Ausscheiden von Fürst ist ein vierter Bischofsstuhl in Deutschland unbesetzt. Vakant sind - teilweise seit mehr als einem Jahr - die Bischofssitze in Bamberg, Paderborn und Osnabrück. Die Neubesetzung dürfte auch zu einer kirchenpolitischen Richtungsentscheidung seitens des Vatikans werden.
Die Initiative Maria 2.0 in der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat außerdem einen - vom Kirchenrecht allerdings nicht gedeckten - Vorschlag. Sie konzipierte eine ungewöhnliche "Stellenanzeige", in der es heißt: "Wir suchen eine neue Bischöfin/einen neuen Bischof (w/m/d) für die Diözese Rottenburg-Stuttgart."
Maria 2.0 wehre sich damit "gegen die fehlende Gleichberechtigung von Frauen bei der Ämterbesetzung". In der Anzeige heißt es: "Weibliche Bewerberinnen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt." Und weiter: "Leider dürfen wir nicht ausschreiben und mitbestimmen - wird alles hinter verschlossenen Türen entschieden!"