Bis ein Mensch heilig wird, ist ein schwieriger irdischer Weg zu gehen.
Auf dem Weg liegen viele Formalitäten und Bedingungen.
Bedingung 1: Man muss katholisch sein. In anderen Religionen gibt es zwar auch Heilige. Aber dafür ist dann der Papst nicht zuständig, das wäre dann übergriffig.
Bedingung 2: Man muss tot sein. Das bedeutet natürlich, dass man sich nicht selbst vorschlagen kann. Jemand anderes muss also einen Antrag beim Bischof einreichen.
Wer heilig wird muss selig sein
Derjenige, der diesen Vorschlag macht, der muss das Ganze dann auch bezahlen. Das können über 50.000 Euro sein, die so eine Heiligsprechung kosten. Der Bischof richtet dann aber erst mal eine Art Arbeitsgruppe aus ganz vielen Leuten ein und die bereiten dann alles vor damit dieser Mensch, um den es geht, zunächst einmal selig gesprochen werden kann.
Mit Anwalt zum Heiligenstatus
Selig- und Heiligsprechungen funktionieren im Prinzip wie Gerichtsverhandlungen: Es gibt Anwälte, Verteidiger, Zeugenbeweise und auch einen Richter. Der Prozess beginnt dann mit der Beweisaufnahme, das heißt alle Informationen über den Toten werden gesammelt. Sein Lebenslauf, Bücher, die er vielleicht geschrieben hat, und sogar die private Post wird gelesen. Dabei wird geprüft, ob dieser Mensch wirklich ein christliches Leben geführt hat. Außerdem werden Zeugen angehört, also Leute, die den Toten gekannt haben.
Dann kommt noch ein besonderer Anwalt ins Spiel. Früher hieß der "Advocatus Diaboli", also Anwalt des Teufels. Heute sagt man "Förderer der Gerechtigkeit" und der sucht nach schlechten Eigenschaften des Toten. Wenn dabei viel Böses zusammenkommt, dann wird ein Seligsprechunkgsprozess sofort wieder abgebrochen. Das wird dann verschriftlich und diese Akten schickt man dann in den Vatikan nach Rom.
Heilige und Wunder
Man kann in der Regel erst seliggesprochen werden, wenn Gott ein Zeichen gesendet hat, also ein Wunder. Das ist etwas, das nach den Gesetzen der Natur eigentlich gar nicht sein kann, dann aber eben doch geschieht.
Heilige kommen aus Rom
In Vatikan sitzt eine Versammlung von über 100 Bischöfen Kardinälen und Beratern zusammen, die für Selig- und Heiligsprechungprozesse verantwortlich sind und die prüfen dann wieder alles. Am Ende wird aus den ganzen Papieren dann ein dickes Buch gedruckt. Die stimmen nochmals über den Antrag ab. Erst wenn die meisten der Abstimmenden dafür sind, dann wird das Arbeitsergebnis dem Papst übergeben, der hat dann das letzte Wort. Wenn er einverstanden ist dann wird der Menschen seliggesprochen. Wenn ein Seeliger dann auch noch heiliggesprochen werden soll, sodass er eben weltweit verehrt werden kann, dann geht das Ganze wieder von vorne los: Anträge stellen. Leben überprüfen Schriften lesen Zeugen anhören … Und ein neues Wunder braucht es dazu auch.
Heilig auch ohne Wunder?!
Ja! Das gibt es. In Ausnahmefällen: Der papst kann beschließen, dass es für diesen Heiligen keine Wunder braucht, wie für Johannes den XXIII.
Babette Braun